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Erdarbeiten beim Hausbau: Umfang, Dauer, Kosten

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Wenn die Bagger anrollen, geht es richtig los mit dem Hausbau. Was Bauherren über die Erdarbeiten für ihren Neubau wissen sollten.

In einem Neubaugebiet entsteht ein neues Haus. Voraussetzung: die Erdarbeiten. Foto: schulzfoto / stock.adobe.com

Die Erdarbeiten sind die grundlegenden Arbeiten beim Hausbau, die auch einen gewissen Anteil der Baukosten ausmachen. Wie umfangreich die Erdarbeiten sind, hängt davon ab, ob beispielsweise mit Keller gebaut und eine Baugrube ausgehoben werden muss oder ob nur der Oberboden abgetragen werden muss, damit die Bodenplatte gebaut werden kann.

Auch das Grundstück selbst ist entscheidend, etwa ob es am Hang liegt und welche Eigenschaften der Boden hat. Zu guter Letzt kann auch die Gemeinde Einfluss auf den Umfang der Erdarbeiten nehmen. Etwa indem sie beispielsweise die Errichtung eines Kanalkontrollschachtes verlangt oder die Höhe von Aufschüttungen einschränkt.

Die Aufgaben des Erdbauunternehmens

Erd- oder Tiefbauunternehmen bieten oftmals weit mehr Leistungen an als nur den Aushub einer Baugrube. Zu den üblichen Arbeiten gehören:

  • Baustelleneinrichtung: Tiefbauer sind die ersten auf der Baustelle – und richten sie deswegen oft auch ein. Sie stellen also notwendige Absperrungen, Straßenschilder und eine Baustellentoilette auf. Das Bauwasser kommt oft vom Wasserversorger, für den Baustrom muss ein Elektriker kommen.
  • Vorbereitung des Grundstücks: Nicht auf jedem Grundstück kann sofort neu gebaut werden. Wenn alte Mauern abgerissen oder Gebüsch entfernt werden muss, kann der Erdbauer diese Aufgaben übernehmen. Auch verschmutzte oder gar verseuchte Erde kann der Tiefbauer abtragen und entsorgen lassen.
  • Mutterboden entfernen: Selbst, wenn keine Baugrube notwendig ist – der Mutter- oder Oberboden, also normalerweise die obersten 20 bis 30 Zentimeter, müssen abgetragen werden. Dieses Material ist für den Bau eines Hauses nicht ausreichend belastbar.
  • Baugrube: Je nach Bauvorhaben muss eine Baugrube ausgehoben werden, ohne Keller ist sie üblicherweise nicht notwendig.
  • Belastbaren Untergrund: Manche Böden eignen sich nicht per se für den Hausbau, etwa weil sie zu felsig oder zu sandig sind oder im Grundwasser stehen. Dann bereitet der Tiefbauer den Boden nach Vorgaben eines Bodengutachters auf. Er schütter beispielsweise belastbares Material auf und verdichtet es.
  • Schnurgerüst: Damit der Bodenplattenbauer weiß, wo genau er die Platte bauen soll, muss die Baustelle eingemessen werden. Das macht ein Vermessungsingenieur, braucht aber üblicherweise ein Schnurgerüst dazu, dass der Tiefbauer aufstellt.
  • Frostschürze: Gefriert Wasser unter der Bodenplatte, kann sie dadurch beschädigt werden. Deswegen müssen Frostschürze hergestellt werden. Das sind Betonelemente, die an den Seiten der Bodenplatte so tief in den Boden reichen, dass Frost keine Rolle mehr spielt.
  • Hausanschlüsse: Ein Wohnhaus muss an die Kanalisation, die Wasserversorgung, das Stromnetz und die Kommunikationsnetze angeschlossen werden. Diese Anschlüsse werden üblicherweise durch die Bodenplatte ins Haus eingeführt. Diese Arbeiten werden zum Teil bei der Herstellung der Bodenplatte durchgehführt, zum Teil zeichnet aber auch der Tiefbauer dafür verantwortlich.
  • Grundstück einebnen: Nach dem die Bauarbeiten abgeschlossen werden, kann der aufgeschüttete Mutterboden wieder auf dem Grundstück verteilt werden. Ist dafür kein Platz, etwa weil auf einem kleinen Grundstück mit Keller gebaut wurde, entsorgt der Tiefbauer den überschüssigen Boden entweder in der Deponie oder er bringt ihn auf anderen Grundstücken unter.
  • Zusatzleistungen: Auch im Landschafts- und Gartenbau sind viele Erdbauer tätig, sie bieten Prüfungen an oder vermitteln diese, wie etwa Dichtheitsprüfungen des Kanals oder Prüfungen des belastbaren Untergrunds mit der dynamischen Lastplatte.

Die Dauer der Erdarbeiten

Wie lange ein Tiefbauunternehmen auf der Baustelle arbeitet, kann pauschal nicht beantwortet werden. Das ist zum einen abhängig von den beauftragten Arbeiten, dem Umfang der Arbeiten und auch der Wetterlage. Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus können die Erdarbeiten aber innerhalb ein oder zwei Wochen abgeschlossen werden und die Bodenplatte anschließend gebaut werden.

Bodenfrost kann die Arbeiten behindern. Auch zu viel Regen kann problematisch werden, wenn der Boden aufweicht und Baumaschinen einsinken oder die Baugrube voll Wasser läuft.

Steht in der Baugrube Wasser, kann das die Erdarbeiten verzögern. Foto: Countrypixel / stock.adobe.com

Die Kosten der Erdarbeiten

Die Kosten für die Erdarbeiten sind ein eigener Posten. Sie gehören weder zu den Hauskosten noch zu den Kosten für Keller oder Bodenplatte dazu. Zu der erwartbaren Höhe der Kosten kann keine pauschale Aussage getroffen werden. Ganz grob werden bei einem Einfamilienhaus mit 80 bis 100 Quadratmetern überbauter Fläche zwischen 20.000 und 30.000 Euro fällig.

Die einzelnen Arbeiten lassen sich etwas genauer beziffern:

  • Die Abtragung des Oberbodens kostet etwa fünf bis zehn Euro pro Kubikmeter.
  • Der weitere Aushub kostet etwas mehr, etwa zehn Euro pro Kubikmeter. Mit steigenden Bodenklassen können auch die Kosten rasant steigen, insbesondere wenn Bohrungen oder gar Sprengungen durchgeführt werden müssen.
  • Die Kosten für Aufschüttungen sind unter Anderem abhängig vom Material und ob dieses regional verfügbar ist. Man kann mit 20 bis 30 Euro pro Tonne rechnen. Selbst für ein normales Einfamilienhaus können bei entsprechenden Umständen dreistellige Tonnen zusammenkommen.
  • Muss Erdmaterial entsorgt werden, fallen Kosten von 15 bis 40 Euro pro Kubikmeter an, ebenfalls abhängig von der Beschaffenheit. Es kann sogar noch teurer werden, wenn das Material in eine Deponie muss, in den Deponien der Umgebung aber kein Platz ist und deswegen weite Transportwege anfallen.
Info

Ein entscheidendes Kriterium für die Dauer und die Kosten nicht nur der Erdarbeiten, sondern des gesamten Hausbaus ist die Bodenbeschaffenheit. Diese wird mit Hilfe eines Bodengutachtens ermittelt. Für die Erdarbeiten sind folgende Bodenklassen relevant:

  • Bodenklasse 1: Oberboden
  • Bodenklasse 2: sehr hoher Wassergehalt, der Boden kann abgeschöpft werden
  • Bodenklasse 3: leicht lösbare Bodenarten wie Kies oder Sand
  • Bodenklasse 4: mittelschwer lösbare Bodenarten
  • Bodenklasse 5: schwer lösbare Bodenarten mit hohem Steinanteil
  • Bodenklasse 6: leicht lösbarer Fels, leicht brüchiges und zerklüftetes Gestein. Die Erdarbeiten sind bereits sehr teuer.
  • Bodenklasse 7: schwer lösbarer Fels, der Bohr- oder Sprengarbeiten erfordert.

Einige Arbeiten kann man auch mit einem Minibagger erledigen, andere würden Leistungsschwache Maschinen überfordern. Foto: savoieleysse / stock.adobe.com

Erdarbeiten in Eigenleistung

Einfach die Schaufel nehmen und die oberste Bodenschicht beiseite räumen – so könnte man als Bauherr doch eine Menge Geld sparen. Stimmt zwar, doch ohne entsprechendes Großgerät ist  diese Arbeit sehr anstrengend und langwierig. Mindestens ein Minibagger und Erfahrung im Tiefbau sollten vorhanden sein. Sollte der Boden aufgeschüttet werden müssen, könnten sich Bauherren das Material liefern lassen, es verteilen und mit einem Leihrüttler verdichten.

Doch das Problem bei all diesen Arbeiten: Sie müssen gewissen Qualitätskriterien entsprechen. Wird beispielsweise Material aufgeschüttet, muss die hergestellte Schicht bestimmten Belastungen standhalten, die der Bodengutachter vorschreibt. All diese Arbeiten sind außerdem Grundlage für den weiteren Hausbau. Werden hier Fehler gemacht, ist das gesamte Bauprojekt in Gefahr – und Schäden fallen möglicherweise aus der Gewährleistung.

Das heißt also: Nur wer die Arbeiten fachmännisch ausführen kann, sollte sie selbst übernehmen.