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Blitzschutz fürs Eigenheim: Vorgaben, Optionen, Kosten

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Wird ein Wohngebäude vom Blitz getroffen, kann das Menschenleben gefährden und erhebliche Schäden am Gebäude und Sachwerten verursachen. Welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

Naturschauspiel: Ein Blitz kann ein Gebäude zerstören. Eine Blitzschutzanlage schützt davor. Foto: Martin / stock.adobe.com

Warum Blitzschutz sinnvoll ist

Der Blitzstrom, der sich bei einem Blitz entlädt, ist im Schnitt 2.000-mal größer als der Strom einer Steckdose. Bei direktem Einschlag können Blitze Brände auslösen, Strom- und Wasserleitungen in den Wänden zum Bersten bringen oder Explosionen und Kurzschlüsse im elektrischen System verursachen und angeschlossene Geräte zerstören. Selbst wenn der Blitz nicht direkt ins Haus einschlägt, kann es durch Überspannungen auf Leitungen zu Schäden an elektrischen und elektronischen Geräten kommen.

Ist eine Blitzschutzanlage bei Häusern Pflicht?

Grundsätzlich gilt: Es gibt in Deutschland bei Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern mit weniger als 20 Wohnungen keine generelle Pflicht zu einer Installation von Blitzschutzanlagen. Ob ein geplantes Gebäude dennoch mit einer Blitzschutzanlage ausgestattet werden muss, entscheidet die lokale Baubehörde mit der Baugenehmigung.

Baurechtliche Orientierung bietet § 46 der Musterbauordnung (MBO) bzw. dessen Entsprechung in den Landesbauordnungen (LBO). „Dauernd wirksame Blitzschutzanlagen“ werden dort für baulichen Anlagen gefordert, „bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann.“ Dass Lage oder Bauart den Blitzeinschlag begünstigen, kann auch bei einem Einfamilienhaus vorkommen, zum Beispiel, wenn es:

  • besonders exponiert liegt, etwa auf einem Hügel oder in unbebauter Umgebung
  • ein Dach aus leicht brennbarem Material hat

„Besonders schwere Folgen“, die sich bei einem Blitzschlag durch die Art der Nutzung ergeben könnten, werden bei Einfamilienhäusern eher nicht angenommen. Gemeint sind hierbei öffentliche Gebäude, Versammlungsräume oder Wohnhäuser mit mehr als 20 Wohnungen. Darunter fallen auch Gebäude wie Seniorenheime, in denen sich schutzbedürftige Personen aufhalten, die sich bei Brand nicht oder nur schwer selbst retten können.

Überspannungsschutz ist Pflicht

Neben Blitzschutzanlagen gibt es aber auch Überspannungsschutz mit unterschiedlich hoher Schutzwirkung:

Ein solcher Überspannungsschutz mit mindestens mittlerer Schutzebene – das sind sogenannte „Typ 2 DC-Überspannungsschutzgerät SPD“ – gehört seit 2016 zum Pflichtprogramm einer normgerecht durchgeführten Elektroinstallation in jedem Neubau. Thomas Raphael vom Ausschuss für Blitzschutz und Blitzforschung des Verbandes Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE ABB) erklärt: „Dieser Überspannungsschutz schützt die ins Haus führenden Stromleitungen im Falle, dass die normale Spannungshöhe von 230 Volt durch Blitzeinschläge in der Umgebung oder andere Ursachen kurzzeitig überschritten wird.“

Vor Brand- und Personengefahr durch stärkere Blitzströme schützt dieser Überspannungsschutz aber nicht. „Dafür sind zusätzliche Schutzgeräte SPD Typ 1, also eines Blitzstromableiters, und gegebenenfalls weitere innere und äußere Blitzschutzmaßnahmen erforderlich,“ erklärt Raphael.

Was kostet eine Blitzschutzanlage?

Für eine Blitzschutzanlage mit umfassendem äußerem und inneren Blitzschutz müssen Bauherren rund ein Prozent der Gebäudekosten einkalkulieren. Die Kosten für die Installation des Überspannungsschutzes liegen zwischen 250 und 800 Euro. Alle Anlagentypen müssen von einer Fachkraft installiert werden.

Einen gewissen Überspannungsschutz bieten aber auch spezielle Zwischenstecker, die zwischen Steckdose und Gerät geschaltet werden und Spannungsspitzen abmildern. Die Stecker kosten einzeln um die 12 Euro und als Steckdosenleiste rund 25 Euro.

Wann lohnt sich eine freiwillige Blitzschutzanlage?

Eine Blitzschutzanlage lohnt sich dann, wenn ein Haus in exponierter Lage steht und Blitzeinschläge daher wahrscheinlicher sind. Außerdem ist relevant, wie häufig in der jeweiligen Region Blitze einschlagen

Auskunft über die Häufigkeit von Blitzeinschlägen gibt der Blitzatlas von Siemens.

Doch auch, wenn man sich gegen die freiwillige Installation einer Blitzschutzanlage entscheidet: Thomas Raphael rät Bauherren dazu, zumindest Vorkehrungen für einen möglichen späteren Anschluss zu treffen. Der richtige Zeitpunkt dafür ist die Installation der Erdungsanlage, die es in jedem Haus gibt. „Es geht dabei nämlich nur um ein paar Meter Draht, die zusätzlich neben der Bodenplatte oder dem Keller verlegt werden müssen. Wenn diese Drähte fehlen, wird ein späteres Nachrüsten von Blitzschutzanlagen sehr kompliziert und teuer.“

Auch mit Blick auf den Klimawandel dürfte sich an dieser Stelle Weitsicht auszahlen. Langfristig zunehmende Hitzeperioden und extreme Wetterereignisse steigern auch die Wahrscheinlichkeit von Hitzegewittern mit Blitzen. Wo Anschlussmöglichkeiten für eine Blitzschutzanlage vorhanden sind, kann diese auch von den späteren Erben noch problemlos nachgerüstet werden.

Blitzschutz bei Photovoltaikanlagen

Generell geht von einer Photovoltaikanlage auf dem Dach keine erhöhte Gefahr für Blitzeinschlag aus. Bei Anlagen mit einer Leistung bis 10 kWp reicht deshalb in der Regel ihr Anschluss an den Überspannungsschutz des Gebäudes aus. Anlagen mit einer Leistung von mehr als 10 kWp erfordern ein Gewerbe zum Betrieb und werden in Einfamilienhäusern üblicherweise nicht eingebaut.

Verfügt das Haus aber über eine Blitzschutzanlage, muss die Photovoltaikanlage sachkundig darin integriert werden, am besten durch ausreichend große Trennungsabstände zum Ableitungssystem. Daran ist auch bei einem nachträglichen Einbau der Photovoltaikanlage unbedingt zu denken. Raphael: „Der Blitzschutz funktioniert nur, wenn wirklich alle Anbauten, die man im Laufe der Jahre am Haus vorgenommen hat, korrekt eingebunden sind.“

Wer haftet bei Schäden durch Blitzeinschlag?

„Der direkte Blitzeinschlag als Feuerereignis ist bei Gebäude- und Hausratversicherungen regulär mitversichert,“ erläutert Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Wer beim Hausbau alle geforderten Schutzmaßnahmen normgerecht umgesetzt hat, kann davon ausgehen, dass eintretende Schäden durch direkten Blitzeinschlag vom Versicherer übernommen werden.“ Der Schutz gegen Überspannungsschäden hingegen muss meist gesondert im Vertrag vereinbart werden.

Wer neben dem Blitzschutz zusätzliche Maßnahmen zum Überspannungsschutz in seinem Haus installieren lässt, sollte darauf achten, dass diese Maßnahmen auch normgerecht ausgeführt werden. „Die normgerechte Ausführung sollte man sich im Zusammenhang mit der Elektroinstallation immer explizit vertraglich zusichern lassen,“ rät Käfer-Rohrbach.

Deutsche Versicherer leisten jährlich im Schnitt mehr als 200 Millionen Euro an Schadensersatz für Blitz- und Überspannungsschäden, die den Gebäude- und Hausratsversicherungen gemeldet werden.

Der Aufbau einer Blitzschutzanlage

„Wirkungsvoller Blitzschutz umfasst verschiedene Komponenten, die im Falle eines direkten und indirekten Blitzeinschlages jeweils unterschiedliche Aufgaben übernehmen,“ erläutert Thomas Raphael vom Ausschuss für Blitzschutz und Blitzforschung des Verbandes Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE ABB).

Der sogenannte äußere Blitzschutz fängt den Blitzstrom an der Außenseite des Hauses ein und leitet ihn entlang der Außenwand kontrolliert zum Erdungssystem des Hauses ab. Er besteht aus:

  • einer oder mehreren Fangeinrichtungen auf dem Dach, in der Regel in Form von Metallstangen oder Drähten,
  • einem außen am Haus entlangführenden Ableitungssystem. Alle potenziell Strom leitenden Elemente des Hauses müssen von den Leitungen dieses Systems entweder ausreichend weit entfernt oder darin eingebunden sein.
  • einem Erdungssystem, üblicherweise der Fundamenterder des Hauses.

Der innere Blitzschutz schützt vor den Folgen eines Überschlags von Blitzteilströmen auf leitfähige Rohre und Leitungen im Inneren des Hauses, die bei Blitzeinschlägen die Gefährdung ins Haus bringen könnten. Innerer Blitzschutz funktioniert über:

  • die Einhaltung bestimmter Trennungsabstände zwischen den äußeren Blitzschutzkomponenten zu leitfähigen Rohrleitungen im Haus.
  • den Einbau einer geerdeten Potenzialausgleichsschiene, an die alle leitfähigen Baukonstruktionsteile des Hauses angeschlossen werden.
  • den Einbau eines Überspannungsschutzes (Surge Protective Device, beziehungsweise SPD), zumindest Typ 1 gegen Blitzströme, besser auch Typ 2 zum Schutz elektrischer Geräte.