Die Abwassergebühr ist nachvollziehbar, sofern das verbrauchte Wasser aus dem Haushalt anschließend tatsächlich in die Kanalisation geleitet wird, wie über die Toilettenspülung etwa, und anschließend gereinigt werden muss. Anders verhält es sich jedoch bei Leitungswasser, das allein dem Garten zugute kommt und auch dort versickert. Diese Kosten lassen sich mit einem Gartenwasserzähler leicht vermeiden. Das Prinzip ist einfach: Durch den Zähler wird die im Außenbereich, also etwa zum Bewässern des Gartens, verbrauchte Trinkwassermenge erfasst, die wiederum bei der jährlichen Berechnung der Schmutzwassergebühren unberücksichtigt bleibt – und für die dann auch keine zusätzliche Abwassergebühr bezahlt werden muss. Doch auch hier gibt es einige Punkte zu beachten.
Der einfachste Weg ist die Installation eines Gartenwasserzählers im Außenbereich. Solche Zähler aus dem Sanitärhandel beziehungsweise dem Baumarkt kosten je nach Anschluss und Ausführung ab 25 Euro und lassen sich leicht selbst am außen liegenden Zapfhahn anbringen, sind aber im Winter nicht frostgeschützt. Im Haus sind die Leitungen in der Regel mit einem Entleerungsventil versehen, um Frostschäden zu vermeiden. Das ist auch der geeignete Platz für eine alternative Befestigung, indem der Zähler an die nach außen führenden Wasserleitung angebracht wird. Wer sich das nicht zutraut, sollte einen Fachbetrieb mit der Installation beauftragen – die Kosten hierfür liegen zwischen etwa zwischen 70 und 120 Euro.
Der Gartenbesitzer tut aber gut daran, sich grundsätzlich vor dem Kauf eines solchen Zählers bei seiner örtlichen Gemeinde nach den Bestimmungen zu erkundigen, denn: Nicht alle Gemeinden akzeptieren etwa die Außeninstallation am Zapfhahn, weil sie Manipulationen befürchten. Einige Kommunen bestehen zudem auf die professionelle Montage durch einen Fachbetrieb und verlangen darüber auch einen Nachweis, andere akzeptieren nur solche Wasserzähler, die von der zuständigen Behörde zum Kauf angeboten werden, Baumarktprodukte werden dann nicht anerkannt. Es gibt auch Gemeinden, die einen Wassergrundverbrauch berechnen und erst ab Überschreitung entsprechende Abzüge anerkennen. Unterschiedlich sind auch die Regelungen zur Abnahme. Einigen Gemeinden reicht ein Anruf oder das Ausfüllen eines Online-Formulars, andere setzen eine kostenpflichtige Abnahme durch ihre Behörde voraus. Grundsätzlich gilt aber: es dürfen nur geeichte Wasserzähler eingebaut werden, die nach Ablauf der Eichfrist (sechs Jahre) ausgewechselt werden müssen.
Ob sich der Einbau eines solchen Gartenwasserzählers tatsächlich lohnt, hängt aufgrund der örtlich sehr unterschiedlichen Bestimmungen immer vom Einzelfall ab. Zudem muss auch die Größe der zu bewässernden Fläche und die Abwassergebühr an sich beachtet werden. Im Idealfall, sprich: wenn eine Selbstinstallation anerkannt wird und keine zusätzlichen Kosten etwa durch eine Abnahme anfallen, macht sich diese Investition für den glücklichen Gartenbesitzer schon im ersten Sommer bezahlt.
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