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Die Energieeinsparverordnung (EnEV): Das müssen Bauherren und Hauseigentümer beachten

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Die Energieeinsparverordnung (EnEV) macht Bauherren und Immobilieneigentümern detaillierte Vorschriften zur Energieeffizienz ihres Hauses: von der Nutzung regenerativer Energien über die Fassadendämmung bis hin zum Energieausweis. Diese Vorgaben müssen Bauherren und Hauseigentümer erfüllen.

Zum 1. November 2020 löst das neue Gebäudeenergiegesetz die EnEV und das Erneuerbare-Energien-Wärmgesetz ab. Die Formulierungen und Regelungen entsprechend weitgehend den bisherigen Gesetzen, einige Änderungen gibt es aber doch. Alle Infos zum neuen Gesetz auf bauen.de

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Bis zum Jahr 2050 strebt die Bundesregierung einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland an. Das bedeutet, dass die Freisetzung von Kohlenstoffdioxid (CO2) entweder vollständig vermieden oder kompensiert werden soll. Dazu beitragen soll neben dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG), in dem die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz geregelt ist, auch die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV. Der Gesetzgeber sieht in der Verordnung unter anderem bestimmte Pflichten für Hauseigentümer vor – insbesondere im Hinblick auf die Dämmung der Immobilie und auf die eingebaute Heizanlage. Die EnEV wird regelmäßig novelliert und damit weiter verschärft. So legte etwa die EnEV 2009 fest, dass Dachböden eine Wärmedämmung erhalten müssen. Mit der EnEV 2014 wurden dagegen Bußgelder bis zu 50.000 Euro eingeführt, wenn gegen die Verordnung verstoßen wird. Die EnEV 2016 verschärfte die Auflagen für Neubauten.

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Die Energieeinsparverordnung (EnEV) macht den Energieausweis in den meisten Fällen zur Pflicht. Um ihn zu bekommen, braucht das Haus meist eine nachträgliche Dämmung. Foto: vege – fotolia.com

Energieeinsparverordnung: Richt- und Grenzwerte bei Neubauten

Neue Wohngebäude dürfen bestimmte Richtwerte für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlen nicht überschreiten. Darüber hinaus müssen sie so gebaut oder gedämmt sein, dass auch der Wärmeverlust unter einem bestimmten Grenzwert liegt. Wie hoch diese Werte sind, geht aus Tabellen in der Anlage der EnEV hervor.

Eigentümer von Neubauten, die eine Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmetern haben, sind durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) dazu verpflichtet, einen gewissen Teil des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken. Das Gesetz erlaubt allerdings Ersatzmaßnahmen: Wer bei der Energieeffizienz um mindestens 15 Prozent über den Anforderungen der EnEV liegt, etwa durch eine verstärkte Dämmung, muss keine erneuerbaren Energien verwenden und kann so beispielsweise auf Solarkollektoren auf dem Dach verzichten.

Wer mehr als 10 Prozent der Fassade überarbeitet, sollte sich an die Vorgaben der EnEV halten. Foto: yellowj – fotolia.com

Pflichten und Ausnahmen der EnEV beim Altbau: Das müssen Hauseigentümer wissen

Nicht nur für Neubauten enthält die EnEV Regelungen – auch für alle, die einen Altbau ihr Eigen nennen, ergeben sich Pflichten. Die gute Nachricht vorweg: Altbau-Eigentümer sind nicht gezwungen, ihr Haus umfassend energetisch sanieren zu lassen – mit Ausnahme der obersten Geschossdecke. Sofern diese zugänglich ist und der Raum darüber nicht beheizt wird, muss sie saniert werden – zumindest sofern sich diese Maßnahme wirtschaftlich rentiert.

Die Pflicht zur Dämmung gilt allerdings bereits dann als erfüllt, wenn die oberste Geschossdecke oder aber das Dach den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 entsprechen. In der Norm ist ein Wärmedurchlasswiderstand von 1,2 m²K/W (Quadratmeter und Kelvin pro Watt) für Dächer und 0,9 m²K/W für oberste Geschossdecken vorgeschrieben. Je größer dieser Widerstand, desto besser die Dämmeigenschaften.

Eine Ausnahme gibt es für Wohngebäude mit mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer bereits im Februar 2002 eine selbst bewohnt hat – in diesem Fall ist der Eigentümer von der Dämmpflicht befreit.

Auch andere Arbeiten am Haus müssen den Vorgaben der EnEV entsprechen: Wer beispielsweise mehr als zehn Prozent seiner Hausfassade erneuern lässt, muss diese auch dämmen. Keine umfassende Sanierung ist dagegen nötig, wenn nur ein kleiner Riss ausgebessert wird.

Im Fokus der Energieeinsparverordnung: die nachträglich Dachdämmung. Alternativ können Hausbesitzer auch die oberste Geschossdecke dämmen. Foto: KfW

EnEV: Energieausweis ist Pflicht

Ein Energieausweis ist meist Pflicht. Foto: vege – fotolia.com

Neben einer verbesserten Energieeffizienz bei Neubauten und im Bestand schreibt die EnEV auch den Energieausweis vor, der dokumentieren soll, wie viel Energie ein Gebäude benötigt. Ausgestellt wird ein Energieausweis beispielsweise von Architekten, Bauingenieuren, Bautechnikern oder ausgebildeten Energieberatern. Eine Datenbank mit Energieberatern stellt die Deutsche Energie-Agentur (dena) unter energie-effizienz-experten.de zur Verfügung. Wird ein Gebäude neu errichtet, muss der Bauherr sicherstellen, dass nach Fertigstellung des Gebäudes ein Energieausweis ausgestellt wird und er diesen erhält. Bei Verkauf oder Vermietung muss der Ausweis dem potenziellen Käufer oder Mieter vorgezeigt werden – und zwar schon beim ersten Besichtigungstermin. Es wird zwischen den Varianten Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis unterschieden. Während sich der verbrauchsorientierte Energieausweis am tatsächlich gemessenen Verbrauch in der Vergangenheit orientiert, wird beim bedarfsorientierten Ausweis der theoretische Energiebedarf einer Immobilie durch ein Gutachten ermittelt.

Die Neuerungen der EnEV 2009

Die wichtigsten Änderungen der EnEV-Novelle von 2009, die auch heute noch gültig sind:

  • Bauherren müssen den Energiebedarf ihres neuen Hauses zum Teil mit erneuerbaren Energien decken. Dazu zählen Bioenergie, Solarthermie, Geothermie oder Umweltwärme. Ist das nicht möglich, können auch Ersatzmaßnahmen, die das Klima in ähnlichem Ausmaß schonen, umgesetzt werden. Dazu zählen zum Beispiel Kraft-Wärme-Kopplung oder Dämmmaßnahmen.
  • Die oberste Geschossdecke beziehungsweise das Dach muss gedämmt werden.

Die Neuerungen der EnEV 2014

Die Neuerungen der EnEV 2014 waren umfassend und schwerwiegend:

  • Energieausweise wurden Pflicht. Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie muss der Eigentümer und Makler den Ausweis ungefragt Interessenten vorlegen.
  • Bei einem Eigentümerwechsel müssen Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, innerhalb von zwei Jaren ausgetauscht werden – sofern es sich nicht um Brennwert- oder Niedertemperaturgeräte handelt.
  • Verstöße gegen die EnEV können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Die Neuerungen der EnEV 2016

Die Novelle von 2016 brachte in erster Linie Verschärfungen der Grenzwerte mit sich. Im Zuge dieser stellte die KfW-Bank außerdem den Förderstandard KfW-Effizienzhaus 70 ein. Stattdessen wurde der neue Standard 40 Plus eingeführt, der im vergleich zum Effizienzhaus 40 keine neuen Grenzwerte fordert, aber eine bestimmte technische Ausstattung vorschreibt. Dazu gehört beispielsweise eine automatische Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Die EnEV kann aber auch mit niedrigeren Standards erfüllt werden.

KfW-Fördermittel sichern

Wer die Förderprogramme der KfW-Bank nutzen möchte, muss die Vorgaben der EnEV nicht nur erfüllen, sondern übertreffen. Das bedeutet auch, dass mit jeder Verschärfung der EnEV auch die Hürden für eine KfW-Förderung höher gesteckt werden. Wer etwa ein KfW-Effizienzhaus 40 bauen will, hat in seiner Immobilie einen Jahresprimärenergiebedarf von nur 40 Prozent eines vergleichbaren Neubaus nach der EnEV. Auch wer einen Altbau zum KfW-Effizienzhaus saniert, erhält entsprechende Fördermittel.

Eine moderne Heizung spart nicht nur Energie, sie erfüllt auch alle Vorgaben von EEG und EnEV. Foto: Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK)

Informieren Sie sich hier über den Bau eines KfW-Effizienzhauses: Egal ob KfW 55 oder KfW-Effizienzhauses 40 beziehungsweise 40 Plus sowie über die verschiedenen Fördermöglichkeiten.

Insgesamt birgt die EnEV zweifellos zahlreiche Hürden und bürokratische Stolpersteine für Bauherren und Eigentümer. Wer die Anforderungen erfüllt, kann aber auch profitieren: nicht nur durch Förderprogramme, sondern auch durch einen deutlich geringeren Energieverbrauch. So können sich die Pflichten der EnEV langfristig auch finanziell lohnen.