Die Energieeinsparverordnung (EnEV): Das müssen Bauherren und Hauseigentümer beachten

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) macht Bauherren und Immobilieneigentümern detaillierte Vorschriften zur Energieeffizienz ihres Hauses: von der Nutzung regenerativer Energien über die Fassadendämmung bis hin zum Energieausweis. Diese Vorgaben müssen Bauherren und Hauseigentümer erfüllen. 

 

Zum 1. November 2020 löst das neue Gebäudeenergiegesetz die EnEV und das Erneuerbare-Energien-Wärmgesetz ab. Die Formulierungen und Regelungen entsprechend weitgehend den bisherigen Gesetzen, einige Änderungen gibt es aber doch. Alle Infos zum neuen Gesetz auf bauen.de

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Bis zum Jahr 2050 strebt die Bundesregierung einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland an. Das bedeutet, dass die Freisetzung von Kohlenstoffdioxid (CO2) entweder vollständig vermieden oder kompensiert werden soll. Dazu beitragen soll neben dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG), in dem die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz geregelt ist, auch die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV. Der Gesetzgeber sieht in der Verordnung unter anderem bestimmte Pflichten für Hauseigentümer vor – insbesondere im Hinblick auf die Dämmung der Immobilie und auf die eingebaute Heizanlage. Die EnEV wird regelmäßig novelliert und damit weiter verschärft. So legte etwa die EnEV 2009 fest, dass Dachböden eine Wärmedämmung erhalten müssen. Mit der EnEV 2014 wurden dagegen Bußgelder bis zu 50.000 Euro eingeführt, wenn gegen die Verordnung verstoßen wird. Die EnEV 2016 verschärfte die Auflagen für Neubauten.

 

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Die Energieeinsparverordnung (EnEV) macht den Energieausweis in den meisten Fällen zur Pflicht. Um ihn zu bekommen, braucht das Haus meist eine nachträgliche Dämmung. Foto: vege – fotolia.com

 

Energieeinsparverordnung: Richt- und Grenzwerte bei Neubauten

Neue Wohngebäude dürfen bestimmte Richtwerte für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlen nicht überschreiten. Darüber hinaus müssen sie so gebaut oder gedämmt sein, dass auch der Wärmeverlust unter einem bestimmten Grenzwert liegt. Wie hoch diese Werte sind, geht aus Tabellen in der Anlage der EnEV hervor.

Eigentümer von Neubauten, die eine Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmetern haben, sind durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) dazu verpflichtet, einen gewissen Teil des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken. Das Gesetz erlaubt allerdings Ersatzmaßnahmen: Wer bei der Energieeffizienz um mindestens 15 Prozent über den Anforderungen der EnEV liegt, etwa durch eine verstärkte Dämmung, muss keine erneuerbaren Energien verwenden und kann so beispielsweise auf Solarkollektoren auf dem Dach verzichten.

 

Energieeinsparverordnung, EnEV, Fassade, Foto: yellowj – fotolia.com
Wer mehr als 10 Prozent der Fassade überarbeitet, sollte sich an die Vorgaben der EnEV halten. Foto: yellowj – fotolia.com

Pflichten und Ausnahmen der EnEV beim Altbau: Das müssen Hauseigentümer wissen

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Im Fokus der Energieeinsparverordnung: die nachträglich Dachdämmung. Alternativ können Hausbesitzer auch die oberste Geschossdecke dämmen. Foto: KfW

Nicht nur für Neubauten enthält die EnEV Regelungen – auch für alle, die einen Altbau ihr Eigen nennen, ergeben sich Pflichten. Die gute Nachricht vorweg: Altbau-Eigentümer sind nicht gezwungen, ihr Haus umfassend energetisch sanieren zu lassen – mit Ausnahme der obersten Geschossdecke. Sofern diese zugänglich ist und der Raum darüber nicht beheizt wird, muss sie saniert werden – zumindest sofern sich diese Maßnahme wirtschaftlich rentiert.

Die Pflicht zur Dämmung gilt allerdings bereits dann als erfüllt, wenn die oberste Geschossdecke oder aber das Dach den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 entsprechen. In der Norm ist ein Wärmedurchlasswiderstand von 1,2 m²K/W (Quadratmeter und Kelvin pro Watt) für Dächer und 0,9 m²K/W für oberste Geschossdecken vorgeschrieben. Je größer dieser Widerstand, desto besser die Dämmeigenschaften.

Eine Ausnahme gibt es für Wohngebäude mit mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer bereits im Februar 2002 eine selbst bewohnt hat – in diesem Fall ist der Eigentümer von der Dämmpflicht befreit.

Auch andere Arbeiten am Haus müssen den Vorgaben der EnEV entsprechen: Wer beispielsweise mehr als zehn Prozent seiner Hausfassade erneuern lässt, muss diese auch dämmen. Keine umfassende Sanierung ist dagegen nötig, wenn nur ein kleiner Riss ausgebessert wird.

 

 

EnEV: Energieausweis ist Pflicht

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Ein Energieausweis ist meist Pflicht. Foto: vege – fotolia.com

Neben einer verbesserten Energieeffizienz bei Neubauten und im Bestand schreibt die EnEV auch den Energieausweis vor, der dokumentieren soll, wie viel Energie ein Gebäude benötigt. Ausgestellt wird ein Energieausweis beispielsweise von Architekten, Bauingenieuren, Bautechnikern oder ausgebildeten Energieberatern. Eine Datenbank mit Energieberatern stellt die Deutsche Energie-Agentur (dena) unter energie-effizienz-experten.de zur Verfügung. Wird ein Gebäude neu errichtet, muss der Bauherr sicherstellen, dass nach Fertigstellung des Gebäudes ein Energieausweis ausgestellt wird und er diesen erhält. Bei Verkauf oder Vermietung muss der Ausweis dem potenziellen Käufer oder Mieter vorgezeigt werden – und zwar schon beim ersten Besichtigungstermin. Es wird zwischen den Varianten Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis unterschieden. Während sich der verbrauchsorientierte Energieausweis am tatsächlich gemessenen Verbrauch in der Vergangenheit orientiert, wird beim bedarfsorientierten Ausweis der theoretische Energiebedarf einer Immobilie durch ein Gutachten ermittelt.

 

 

Die Neuerungen der EnEV 2009

Die wichtigsten Änderungen der EnEV-Novelle von 2009, die auch heute noch gültig sind:

  • Bauherren müssen den Energiebedarf ihres neuen Hauses zum Teil mit erneuerbaren Energien decken. Dazu zählen Bioenergie, Solarthermie, Geothermie oder Umweltwärme. Ist das nicht möglich, können auch Ersatzmaßnahmen, die das Klima in ähnlichem Ausmaß schonen, umgesetzt werden. Dazu zählen zum Beispiel Kraft-Wärme-Kopplung oder Dämmmaßnahmen.
  • Die oberste Geschossdecke beziehungsweise das Dach muss gedämmt werden.

 

Die Neuerungen der EnEV 2014

Die Neuerungen der EnEV 2014 waren umfassend und schwerwiegend:

  • Energieausweise wurden Pflicht. Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie muss der Eigentümer und Makler den Ausweis ungefragt Interessenten vorlegen.
  • Bei einem Eigentümerwechsel müssen Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, innerhalb von zwei Jaren ausgetauscht werden – sofern es sich nicht um Brennwert- oder Niedertemperaturgeräte handelt.
  • Verstöße gegen die EnEV können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

 

Die Neuerungen der EnEV 2016

Die Novelle von 2016 brachte in erster Linie Verschärfungen der Grenzwerte mit sich. Im Zuge dieser stellte die KfW-Bank außerdem den Förderstandard KfW-Effizienzhaus 70 ein. Stattdessen wurde der neue Standard 40 Plus eingeführt, der im vergleich zum Effizienzhaus 40 keine neuen Grenzwerte fordert, aber eine bestimmte technische Ausstattung vorschreibt. Dazu gehört beispielsweise eine automatische Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Die EnEV kann aber auch mit niedrigeren Standards erfüllt werden.

 

KfW-Fördermittel sichern

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Eine moderne Heizung spart nicht nur Energie, sie erfüllt auch alle Vorgaben von EEG und EnEV. Foto: Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK)

Wer die Förderprogramme der KfW-Bank nutzen möchte, muss die Vorgaben der EnEV nicht nur erfüllen, sondern übertreffen. Das bedeutet auch, dass mit jeder Verschärfung der EnEV auch die Hürden für eine KfW-Förderung höher gesteckt werden. Wer etwa ein KfW-Effizienzhaus 40 bauen will, hat in seiner Immobilie einen Jahresprimärenergiebedarf von nur 40 Prozent eines vergleichbaren Neubaus nach der EnEV. Auch wer einen Altbau zum KfW-Effizienzhaus saniert, erhält entsprechende Fördermittel.

 

 

Link-Tipp

Informieren Sie sich hier über den Bau eines KfW-Effizienzhauses: Egal ob KfW 55 oder KfW-Effizienzhauses 40 beziehungsweise 40 Plus sowie über die verschiedenen Fördermöglichkeiten.

Insgesamt birgt die EnEV zweifellos zahlreiche Hürden und bürokratische Stolpersteine für Bauherren und Eigentümer. Wer die Anforderungen erfüllt, kann aber auch profitieren: nicht nur durch Förderprogramme, sondern auch durch einen deutlich geringeren Energieverbrauch. So können sich die Pflichten der EnEV langfristig auch finanziell lohnen.

 

Markus Grundmann 18.10.2018

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15 Kommentare

Steffi am 02.05.2023 09:02

Hallo,

Wir besitzen seit 1993 ein Haus in dem unsere Großeltern ein lebenslanges Wohnrecht haben. Nun ist die Gasheizung im November 2023 30 Jahre alt. Müssen wir oder unsere Großeltern diese jetzt ersetzen? Die Heizung hat bisher tadellose Werte .

Wir als Eigentümer haben bis 2006 das Haus mitbewohnt.

Fallen wir eventuell dann unter die „Sonderreglung“ , dass wenn man vor 2002 als Eigentümer selbst das Haus bewohnt hat.

Vielen Dank .

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Privat am 28.03.2023 19:10

Hallo,

ich habe einen Altbau 2007/8 erworben und die Ölheizung durch Holzpellets getauscht. Das Dachgeschoss wurde vor 2-3 Jahren ausgebaut und in dem Zuge gedämmt. Das Haus wird ausschließlich von mir und meinem Mann bewohnt. Muss ich noch irgendwelche Zusatzvorschriften beachten?

Was sagt der Gesetzgeber heute eigentlich zum Thema Eigentums-ENTWERTUNG und indirekter ENTEIGNUNG, wenn man sich diese grünen Ideen nicht leisten kann???

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Herr Rossi am 24.01.2023 21:09

Hallo.

Wir haben einen sog Kriechgrund unter unserem Haus von 1954. Nun wurde eine neue Brenntwert Gastherme eingebaut und im Kriechgrund (unbeheizt und belüftet) zur Dämmung der Verbundrohre. Ich musste an vielen Stellen nachisolieren und vermuten dennoch das der Heizungsbauer billigste Materialien und sämtliche Rohre zu dünn isoliert haben könnte. Können Sie mir dazu was sagen?

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nanga am 06.10.2022 12:20

Ist es eigentlich gesetzlich vorgeschrieben, dass bei Einbau eines neuen Heizkessels auch ein Hydralischer Abgleich gemacht werden muß ?

Mit freundlichen Grüßen

Horst Dieter Heil

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Redaktion bauen.de am 10.10.2022 14:07

Hallo Herr Heil,

ja, Fachunternehmen müssen laut Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C (VOB/C) beim Einbau eines neuen Heizkessels einen hydraulischen Abgleich durchführen.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Gerd am 30.05.2022 20:23

Was sagt, bzw. sagte die EnEV aus bezüglich der Leitungen für Warmwasser?

War eine Zirkulationsleitung für die Warmwasserleitung vorgeschrieben, um den Verlust gering zu halten, oder war es gleichgültig, wie viel "kaltes" Wasser zunächst in der Leitung stand, um dann beim Öffnen des Warmwasserhahnes zunächst einmal ausgespült zu werden bis warmes Wasser kommt?

Da es ja mehrere EnEV Versionen gibt.

In welcher Version ist dazu etwas ausgesagt und können Sie mir falls es Aussagen gibt, mir diese zukommen lassen?

Vielen Dank.

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Redaktion bauen.de am 13.06.2022 12:45

Hallo Gerd,

dazu machte die EnEV keine Angaben.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Rebecca am 23.12.2021 13:25

Gelten die Vorschriften des GEG (GebäudeEnergieGesetzes) auch für Häuser, die vom Eigentümer nur gelegentlich als Urlaubsdomizil genutzt und nicht vermietet werden? Was gilt in diesem Fall für eine Neueindeckung (Schieferdach aus den 30er-Jahren)? Müssen der Dachboden bzw. Dachschrägen zusätzlich gedämmt werden, auch wenn es kein Wohnhaus im eigentlichen Sinne ist?

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 17.01.2022 12:46

Hallo Rebecca,

wird ein Wohnhaus weniger als vier Monate im Jahr genutzt, gilt das GEG nicht.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Carsten am 07.07.2021 13:13

Guten Tag,

wir haben letztes Jahr ein Haus aus den 50ern mit einer hinterlüfteten Holzfassade versehen (Dämmung: 6cm Holzfaserdämmplatten) Zusätzlich haben wir eine Solaranlage + Speicher und Infrarotheizung als Wärmequelle. Muss ich mir nun Sorgen machen, dass wir Energiewerte -Vorgaben nicht erreichen (U-Wert 024 etc.)?. Durch diese Kombination haben wir eine hohe Energieersparnis und ich hoffe, dass hier nicht nur die Fassade berücksichtigt wird.

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Redaktion bauen.de am 09.07.2021 09:14

Hallo Carsten,

wenn Sie ein Bauteil erneuern, was der Fall ist, wenn Sie die Fassade dämmen und verkleiden, muss es anschließend die Wärmedämmwerte des Referenzgebäudes erreichen. Ob das bei Ihnen der Fall ist, können wir nicht sagen. Wir denken aber nicht, dass Sie sich Sorgen machen müssen. Bisher ist uns kein Fall bekannt, in dem Privateigentümer tatsächlich ein Bußgeld zahlen oder nachrüsten mussten.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Ingolf am 03.07.2021 08:13

Wir möchten ein Energieeffizienz Haus 40+ (82 qm Grundfläche) bauen. Dieses hat ein Flachdach und ist mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet. Dies ermöglicht eine optimale Ausnutzung der Sonnenenergie. In der örtlichen Bauordnug/ städtebauliche Gestaltung im neu erschlossenem Baugebiet sind Sattel-,Walm-,Zeltdach vorgesehen. Kann eine begründete Ausnahme von dieser Vorgabe auf Antrag erfolgen? Die aktuellen Anforderungen den Klimaschutz zu forcieren müssen doch der Bauordnung unterliegen bzw. diese dahingehend anpassen?

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 05.07.2021 16:35

Hallo Ingolf,

ob und welche Ausnahmen zugelassen werden, ist Sache des jeweiligen Bauamtes. Ein Hinweis auf die Anforderungen des Klimaschutzes dürfte dabei nicht ausreichend sein, denn die lassen sich auch mit Satteldächern und je nach Baukonzept sogar mit Walm- und Zeltdächern umsetzen.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Horst Lobers am 11.06.2021 23:39

Ein Haufen Text und fast nichts gesagt, total üblich in der BRD.

auf Kommentar antworten

Tiny am 23.03.2021 07:37

Hallo,

wie siehts es mit Tiny Häusern und EnEv aus? Muss ein Haus dass weniger als 50 Quadratmeter hat auch die Anforderungen der EnEv erfülleb

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 29.03.2021 11:28

Hallo Tiny,

bitte beachten Sie: inzwischen ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gültig! Sowohl in der EnEV, als auch im GEG nehmen Gebäude unter 50 m² eine Sonderstellung ein.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Zeller am 18.03.2021 14:32

Wir haben unser Steildach im Jahr 2014 zwischen Sparren gedämmt nach der EnEV 2014. Jetzt möchten wir die Dachbedeckung austauschen. Sind wir verpflichtet Nachdämmen (Nachbesern) nach dem EnEV 2021?

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 18.03.2021 14:52

Hallo Zeller,

bitte beachten Sie: inzwischen ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gültig! Eine Dämmung nach EnEV 2014 ist auch heute noch zulässig und muss nicht erneut gedämmt werden.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Sergio am 10.03.2021 12:52

hallo,

gibt es Anforderungen für Dachrenovierung Halle Gebäude aus 1970 in Hessen?

danke

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 11.03.2021 11:28

Hallo Sergio,

wir verstehen Ihre Frage nicht ganz. Bei der Renovierung von Wohngebäuden gibt es Anforderungen, und zwar unabhängig vom Baujahr oder dem Standort. DIese Anforerdungen haben wir im Text beschrieben. Was die Renovierung von Nichtwohngebäuden betrifft, können wir keine Auskunft geben, damit kennen wir uns nicht aus.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Fred am 27.02.2020 13:35

Guten Tag,

Welchen technischen Spezifikationen und Anforderungen müssen Fenster und Fenstertüren in einem Neubau 2018 im 5 OG. (oberstes Geschoss) in Hamburg entsprechen, damit sie dem EnEV-Nachweis erfüllen z. B. zweifach oder vierfach isolierverglast etc. Wie sind die Anforderungen der Hamburger Bauordnungin dieser Angelegenheit? Müssen die Fenster / Fenstertüren eine deutlich sichtbare Kennzeichnung besitzen?

In meiner Baubeschreibung wird folgende nichtssagende Aussage gemacht:

„Die Isolierverglasung erfolgt Entsprechend den Anforderungen des Wärmeschutznachweises in der Erreichung des EnEV – Nachweises erforderlichen Qualität. Der Sonnenschutz kommt entsprechend dem Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes ggf. als kolorierte Verglasung zur Ausführung.“

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 28.02.2020 13:23

Hallo Fred,

die Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in der EnEV sowie in der Hamburger Bauordnung.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

SteBone am 25.02.2020 23:13

Guten Tag,

wer könnte mir behilflich sein einen Nachweis zu bringen ob die Dämmung der obersten Geschossdecke wirtschaftlich ist oder nicht. Im Kommentar zuvor wurde erwähnt das es nicht der Energieberater ist - aber wer dann?

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 28.02.2020 13:18

Hallo SteBone,

Nicht die Wirtschaftlichkeit muss nachgewiesen werden, sondern die Unwirtschaftlichkeit. Und das ist die Aufgabe des Hauseigentümers. Dabei behilflich sein können durchaus Energieberater, sicherlich auch Gebäudesachverständige oder Architekten.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

dimitri am 13.02.2020 15:53

hallo,

warum werden die bauwilligen nicht darüber aufgeklärt, dass die enev auch befreiungen vorsieht.

dies insbesondere, wenn dämmmaßnahmen, fensterneueinbau, heizungsneueinba usw. nicht wirtschaftlich sind???

bislang konnte kein energieberater o.ä. eine wirtschaftlichkeit solcher maßnahmen nachweisen.

im gegenteil...es verteuert die instandhaltung und erhöht somit die mieten.

soweit..

gruß

rauer

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 14.02.2020 09:17

Hallo dimitri,

besten Dank für Ihren Hinweis, die Info hat in diesem Text tatsächlich gefehlt, wir haben sie nun ergänzt, in anderen Texten nennen wir diese Ausnahme bereits. Tatsächlich bezieht sich diese Ausnahme aber lediglich auf die Dämmung der obersten Geschossdecke und der Dämmung von Leitungsrohren und Armaturen. Es ist auch nicht die Aufgabe der Energieberater, die Wirtschaftlichkeit nachzuweisen.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de