Hausbau mit Architekt: Baukosten klar geregelt

Gisela Pitsch | 1108 Aufrufe | 
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Genau wie Ärzte dürfen Architekten ihr Honorar nicht selbst festlegen. Sie sind an die Honorarordnung für Architektenleistungen (HOAI) gebunden, in der Mindest- und Höchstsätze aller Leistungsphasen geregelt sind.
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Beim Hausbau mit dem Architekten sind die Baukosten aller neun Leistungsphasen in der HOAI geregelt. Foto: BHW Bausparkasse

(bauen.de) - Beim Hausbau hat der Architekt als Berater und Treuhänder des Bauherrn viele Aufgaben. Diese werden im Architektenvertrag genau niedergeschrieben. Seine Bezahlung kann der Architekt dabei nicht selbst festlegen. Er muss sich an die Honorarordnung für Architektenleistungen (HOAI) halten. In ihr sind Mindest- und Höchstsätze für Architektenleistungen aufgeführt.

Nimmt der Bauherr sämtliche Architektenleistungen in Anspruch, macht das Gesamthonorar etwa zehn Prozent der Gebäudekosten aus. Da alle neun Leistungsphasen einzeln abgerechnet werden, ergibt sich das Honorar bei Einzelleistungen aus dem entsprechenden Anteil am Gesamthonorar.

Ausführliche Informationen über alle neun Leistungsphasen finden Sie hier: Hausbau mit dem Architekten: Klare Baukosten in allen Phasen.

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