Bauvertrag - VOB oder BGB?

Frank Kemter | 314 Aufrufe | 
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Bauverträge zwischen Privatpersonen und einem Bauunternehmen können gemäß der Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder auch gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B), abgeschlossen werden.

(bauen.de) - Zwar ist auch ein nur mündlich vereinbarter Vertrag gültig. Doch Bauverträge sollten schriftlich niedergelegt werden, um späterem Ärger vorzubeugen. Zwischen Privatpersonen und einem Bauunternehmen kann ein Bauvertrag nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB ) oder dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abgeschlossen werden.

Von einem Bauvertrag spricht man unabhängig davon, ob nur einzelne Bauleistungen (Gewerke) bei einem Handwerker oder ein ganzes Gebäude zum Beispiel von einem Bauträger in Auftrag gegeben werden. Bauverträge beinhalten oft eine Bau- und Leistungsbeschreibung, die, sofern Haus und Grundstück von einem Unternehmer en Block erworben werden, auch notariell beurkundet wird.

Lesen Sie hier alles Wissenswerte zum Thema Bauvertrag.

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