Hausrat-Versicherung: Schutz für Hab und Gut

Frank Kemter | 566 Aufrufe | 
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Der Urlaub steht vor der Tür und damit beginnt die Hochsaison für Langfinger. Gut zu wissen: Für Schäden, die durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus verursacht werden, kommt die Hausrat-Versicherung auf.
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Wertvolle Gemälde oder edle Teppiche: Im Schadens-Fall zahlt die Hausrat-Versicherung. Foto: Fotolia

(bauen.de) - In einer Hausrat-Versicherung sind alle Gegenstände in einer Wohnung versichert. Die Versicherung kommt für Schäden auf, die durch Brand, ausgelaufenes Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl und Vandalismus verursacht werden. Dabei muss die Versicherung immer den Neuwert zerstörter oder entwendeter Gegenstände bezahlen - egal, wie alt sie waren. Bei leichten Schäden werden die Reparaturkosten erstattet.

Wichtig: Schaden umgehend der Versicherung melden

Ist einmal ein Schaden entstanden, setzen Sie sich sofort mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Hilfreich für die Schadensregulierung sind Fotos von der Wohnung und den Gegenständen sowie Rechnungsbelege. Diese deshalb bitte aufheben. Für den Fall, dass Rechnungen nicht mehr zugänglich sind, wird ein Gutachter den Schadens-Wert ermitteln.

Einbruch und Diebstahl müssen Sie außerdem der Polizei melden. Wichtig ist, eine Liste der gestohlenen Gegenstände anzufertigen: Gegenstände, die nicht erfasst wurden, muss die Versicherung nämlich nicht bezahlen.

Hier lesen Sie ausführliche Informationen zum Thema Hausrat-Versicherung.

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