Instandhaltung - Dach schützen, erhalten und sanieren
Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentümern, eine Wohneinheit ist selbst bewohnt und zwei sind vermietet. Muss der Eigentümer, der eine Wohnung selbst bewohnt, sich an den Kosten der Dachsanierung beteiligen?
Die Aussenhülle eines Gebäudes, sowie die statisch wirksame Tragkonstruktion gehören normalerweise zum Gemeinschaftseigentum. Wer eine Eigentumswohnung kauft, muss also anteilig für die Erhaltung des gesamten Hauses aufkommen - auch für den gemeinsamen Fahrradkeller oder Dachboden. Sonderregelungen im Vertrag müßten Sie prüfen.
Das Problem ist, dass eine Gebäudehülle schwer geteilt werden kann und somit zum Gemeinschaftseigentum zählt.
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