Nutzung - Wohnen und Leben unterm Dach

Geschossaufstockung?

von Gerda

Hallo,

wir wollen das Haus meiner Eltern oben ausbauen und das obere Geschoss aufstocken. Hat jemand Erfahrung damit wie teuer so etwas ungefähr ist?

Herzlichen Dank

Antworten (4)

Antwort von: Moderator Sharma-Hertweck
18-07-2009

Hallo,

 

Sie möchten über dem ersten Obergeschoß nochmals ein Geschoß aufstocken? Stimmt es so? Ich nehme an, das über dem 1.OG ein Flachdach ist? Oder muß ein vorhandener Dachstuhl entfernt werden? Eine kleine Beschreibung des Jetztzustandes wäre sinnvoll, um etwas sagen zu können.

Ist das Haus ein Steinhaus, ein Holzhaus, und aus welchen Baujahr ist es?

 

Häuser aufzustocken ist eine gute Möglichkeit Baugrundfläche zu sparen. Man spart Erschließungskosten, Fundamente und evtl. wenn die Auslegung und Kapazität reicht, können Leitungen mitverwendtet werden.

Statisch ist eine Aufstockung meistens macher mit leichten Bauweisen.

 

Wenn Sie höher bauen möchten ist das Bauamt miteinzubeziehen, Statiker wird auch nötig.

Entstehen zwei Wohnungen für Sie und Ihre Eltern oder ein Einfamilienhaus?

Man etwas mehr Informationen haben. Doch wenn es bauordnungrechtlich erlaubt ist (Baubehörde anfragen was benötigt wird.), und das Grundstück nicht zu gerade zu verwinkelt in einem schlecht zugänglichen Altstadtstraße liegt, lohnt eine Aufstockung bestimmt.

Antwort von: gerda
19-07-2009

Hallo,

also das Haus meiner Eltern wurde 1970 gebaut und ist ein massives Steinhaus.. Das Dach ist leider kein Flachdach sondern ein Satteldach. Leider kann ich nicht genau sagen, welche Neigung unser Dach hat. Wir wohnen in Halbhöhenlage in einer Anliegersraße, die sehr sehr wenig befahren wird. Aber es ist richtig, dass wir den oberen Wohnraum nutzen möchten und das in vollem Ausmaß :-)Wir haben uns vorgestellt, das Dach anzuheben um ein Geschoss dazu zugewinnen, damit wir die Kinderzimmer unter das Dach legen können und unsere Wohnräume im 1. Obergeschoss reich an Freiraum nutzen können

Antwort von: Frank
21-07-2009

Der erste Schritt wäre der, dass Sie bei der Gemeinde erstmal die zulässige Bebauung erfragen, da Sie aus I + D ein II + D machen wollen.

Gibt es einen Bebauungsplan? Wenn ja, ist die zulässige Bebauung dort geregelt.

Wenn es keinen BPlan gibt, ist die umliegende Nachbar-Bebauung der Maßstab.

Im Zweifel sollten Sie bei der Gemeinde eine Bauvoranfrage einreichen. Die muss nicht unbedingt von einem Fachmann erstellt werden, es reicht, wenn Sie beschreiben/aufzeichnen, was Sie sich vorstellen (aber schon genau, dass sich der Bauausschuss der Gemeinde ein Bild machen kann). Eine positiv beschiedene Bauvoranfrage ist allerdings keine Genehmigung! Sie sehen aber zumindest, ob Ihr Vorhaben eine Chance hat oder nicht. Erst danach sollten Sie weitere Schritte gehen.

Antwort von: Sharma-Hertweck
21-07-2009

Ja,

 

Ohne Baubehörde geht es hier nicht. Gutes Gelingen vorerst bei der Bauvoranfrage. Sie erhalten dann eine schriftliche Antwort. Diese Antwort bezieht sich normalerweise nur auf Ihre eine konkrete Fragestellung. Darum ist die richtige Formulierung der Fragestellung bei der Bauvoranfrage wichtig.

Sicher wird die neue Höhe des Gebäudes mit Höhenangaben im Vergleich zur jetzigen Höhe wichtig sein. Die neue Dachneigung und die Fassadenansicht (neue Fenster).

Ansonsten ist auch vorab ein Gesprächstermin bei der Behörde hilfreich. Heutzutage sind die meisten Bauämter sehr freundlich.

Ein mündliches Gespräch ersetzt aber nicht eine schriftliche Bauvoranfrage.

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