Dachdämmung - Dach dämmen und isolieren
Muss ein Einfamilienhaus (BJ 1964), 1984 gekauft, nie selbst bewohnt wurde und seit 1993 an ein und denselben Mieter vermietet ist, auch die oberste Geschossdecke bzw. das begehbare dach gedämmt werden? Kann der Mieter dies verlangen / einklagen oder ist hier ebenfalls der Kauf vor 2002 ausschlaggebend?
Danke vorab für die Antworten.
Hans
Hallo Hans,
nachfolgend ein Textauszug aus der ENEV 2009 §10 (5). Zitatanfang:
Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten nach den Absätzen 1 bis 4 erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang. Sind im Falle eines Eigentümerwechsels vor dem 1. Januar 2010 noch keine zwei Jahre verstrichen, genügt es, die obersten Geschossdecken beheizter Räume so zu dämmen, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,30 Watt/(m²·K) nicht überschreitet.
6) Die Absätze 2 bis 5 sind nicht anzuwenden, soweit die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können.Zitatende....
Ich vermute Sie müssen dämmen, es sei denn Sie können eine ungewöhnliche Härte die dadurch entsteht begründen. Zu klären ist auch, ob es eine Mieterhöhung nach sich ziehen kann...
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