Wärmedämmung - für Haus, Fassade und Dach
Hallo A. Schmitt,
Wenn es sich um reine Kellernutzung handelt, also keine Einliegerwohnung oder Kinderzimmer z.B. im Keller liegen, gibt es keine Vorschrift zur lichten Höhe. Elektrozähler, Sicherungskästen u.ä. müssen noch zugänglich sein, aber das dürfte kein Probleim darstellen.
© Immowelt AG 2012 ® www.bauen.de Wissen rund ums Bauen!