Garage - aus Beton, Alu, Holz und Stein

Neubau EFH (Niedersachsen): Kann man eine Garage zur Wohnflächenberechnung heranziehen? Wenn ja wie?

von Förster

Es geht darum, die Wohnfläche im Erdgeschoss zu erweitern, um die baurechtliche Vorgabe (Obergeschoss nicht mehr als 2/3 der Wohnfläche des Erdgeschosses) einzuhalten. Wir haben einen Kniestock von 1,20m geplant und können damit diese Vorgabe nicht einhalten, jetzt suchen wir nach Möglichkeiten die Wohnfläche im Ergeschoss zu erweitern ohne das eigentliche Haus zu verändern. (kein Keller vorgesehen)

Antworten (1)

Antwort von: Moderator Sharma-Hertweck
09-09-2001

Hallo,

Hier können Sie sich durchaus an Ihre zuständige Baubehörde wenden. Vermutlich steht Ihre Garage an der Grundstücksgrenze und bei Ihrem Haus handelt es sich um ein Gebäude welches Grenzabstände einzuhalten hat? Dann kann es schwierig werden, da Garagen bei solch einer Konstellation an der Grenze stehen dürfen, Wohngebäude bzw Wohnräume aber nicht.

Weiterhin kann vorgeschrieben sein, das nur ein bestimmtes Verhältnis bebaute Fläche zu unbebaute Fläche erlaubt ist. Hier sollten Sie einen Termin bei der Baubehörde nehmen. Grobes kann Sie klären. Für eine definitive Aussage sollte eine Bauvoranfrage gestellt werden.

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