Garage - aus Beton, Alu, Holz und Stein
Wir möchten gerne die an das Haus angrenzende Garage teilweise als Wohnraum nutzen. Die alte Garage soll zur einen Hälfte die Küche vergrößern, die andere Hälfte als Garagenraum dienen.
Hierzu soll die Außenwand innerhalb des Hauses weg, ein Stahlträger (5m Länge) wird eingezogen.
Die Garage muss höhenmäßig von 2,00 auf 2,65m aufgestockt werden, eine Zwischenwand in der alten Garage eingezogen werden.
Benötige ich hierfür eine Baugenehmigung?
Der eigentliche Knackpunkt ist ja die neue Höhe.
Gruß Ina
Nicht ist unmöglich, ......To...ta.
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Spass beseite, natürlich benötigen Sie hierzu eine Baugenehmigung.
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Mit freundlichen Grüßen
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ReiMa-Baudienstleistungen
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
Hallo Ina
Auf jedenfall müssen Sie einen Statiker hinzuziehen.
Die neue Höhe der Garage ist das kleinere Problem,
der fünf Meter Stahlträger könnte ohne Berechnung nach
Einbau fatale Folgen verursachen. Die Wand oder Giebel
des Hauses könnten sich verschieben, weil die Aussteifung
des Hauses sich verändert.
Zur Garage noch, wäre fraglich ob die Fundamente die neue Last auch tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Mediteraner
Logisch ziehen wir einen Statiker hinzu. Unterhalb der Garage ist noch bebauter Wohnraum. Das mit der zusätzlichen Last hatten wir auch im Hinterkopf, das wird der Statiker uns ja beantworten können.
Da die Wand ja auf 5m Länge und 2,65m Höhe raus muss, bleibt wohl nur ein Stahlträger.
Es sei denn, der Statiker sagt, daß ich diese Wand auf dieser Länge nicht entfernen kann.
Hallo Ina,
Ich kenne Ihr Grundstück und Ihren Bebauungsplan nicht.
Doch als allgemeines Info: Während Garagen in den Abstandsflächen von Gebäuden stehen dürfen (also Nahe an der Grundstücksgrenze), dürfen Räume zu Wohnzwecken dies nicht. Eine Baugenehmigung ist ohnehin nötig, doch sinnvoll kann sein, vorab zu checken ob es überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Eine sogenannte Bauvoranfrage kann hier in kürze Zeit eine erste Antwort geben. Nehmen Sie hierzu am Besten ein Gespräch bei Ihrer Baubehörde. Ein Erstgespräch klärt schon viel. Das weitere dann als Bauvoranfrage oder Baugenehmigung in Schriftform.
Hallo Leute, ich habe ein ganz besonderes Anliegen. Da meine Eigentumswohnung vor ca. einem Jahr zwangsversteigert wurde und von einem aus der Türkei stammenden Mann erworben wurde.
Nun meine Frage: Mein jetziger Vermieter, da ich noch immer in dieser Wohnung wohne, baut seit ca. 5 Wochen die ehemalige Garage sowie eine kleine Werkstatt aus, wie ich zufälligerweise durch einen seiner Arbeiter erfahren habe, plant er das Garagentor zu entfernen und durch eine normale Eingangstür zu ersetzen, sowie auch einen E- Strich in den Raum zu verbringen, Wasseranschlüsse Abwasser kleine Küchenzeile usw.
Nun meine Frage, braucht mein jetziger Vermieter für diese Arbeiten eine Baugenehmigung?
Vielen Dank für eure Hilfe
Gruß Manfred
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