Heizungsarten - Heizen mit Holz, Gas und Solar
Die Nachtspeicherheizung ist bald Geschichte: Laut Gesetz müssen die alten stromfressenden Heizungen nach und nach demontiert werden.
Nachtspeicherheizungen waren lange Zeit in vielen Haushalten vertreten. Da sie jedoch den Ruf haben, sehr ineffizient zu sein, sollen sie nach dem Willen des Gesetzgebers nach und nach gegen fortschrittlichere Heizsysteme ausgetauscht werden.
In der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde festgelegt, dass elektrisch betriebene Speicherheizsysteme künftig nicht mehr geduldet sind. Allerdings gibt es Übergangsfristen: Erst zum 1. Januar 2020 muss eine Nachspeicherheizung außer Betrieb genommen werden, sofern sie bereits 30 Jahre alt ist. Jüngere Geräte dürfen noch länger betrieben werden. Doch auch für diese ist nach 30 Betriebsjahren Schluss. Wer also zum Beispiel im Jahr 1999 eine Nachtspeicherheizung einbauen ließ, muss diese bis 2029 wieder außer Betrieb nehmen.
Dass es der Bundesregierung ernst ist mit der Abschaffung der Nachtspeicherheizung, zeigt auch ein zusätzlicher Anreiz: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau zahlt für jede demontierte Nachtspeicherheizung einen Zuschuss in Höhe von 150 Euro, wenn zugleich auf ein modernes Heizsystem umgerüstet wird.
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