Modernisierung: Das müssen Hauseigentümer beachten

Die Modernisierung des Eigenheims ist nicht nur alleinige Sache der Eigentümer. In einigen Fällen müssen sie erst eine Baugenehmigung der örtlichen Baubehörde einholen, wenn sie ihr Haus modernisieren möchten.
Marina Novellino
Modernisierung
In vielen Fällen muss für eine Modernisierung erst die Genehmigung der örtlichen Baubehörde eingeholt werden. Foto: Hornbach

Bei älteren Häusern fallen früher oder später Sanierungsmaßnahmen wie der Austausch der Fenster oder eine zusätzliche Wärmedämmung an. Möchten Immobilieneigentümer ihr Haus auf Vordermann bringen, sollten sie sich im Vorfeld informieren, ob für die Modernisierung eine Baugenehmigung nötig ist.

Bauvorschriften beachten

In vielen Fällen unterliegen bauliche Veränderungen und Nutzungsänderungen an einem bestehenden Gebäude einer Genehmigungspflicht. Die Vorschriften zur Errichtung, Nutzung und Gestaltung eines Gebäudes sowie Regelungen zu Schall-, Wärme- und Brandschutz gibt das Baurecht vor. Auch Denkmalschutzauflagen sind Bestandteil der baurechtlichen Vorschriften. Daher sollten Bauherren sich vor Neu- und Umbau ihrer Immobilie beim örtlichen Bauamt informieren.

Nicht überall gilt das gleiche Recht

Diese Anfrage beim Bauamt sollten Immobilieneigentümer vor Beginn einer Baumaßnahme nicht versäumen, denn nur dadurch lässt sich klären, ob für die Modernisierung im Einzelfall eine Baugenehmigung benötigt wird. Denn welche Bau- und Modernisierungsmaßnahmen diese erfordern, ist in den Bundesländern und auch dort wiederum in Städten und Gemeinden individuell geregelt.

Modernisierung im Innenbereich

Im Hausinneren kann der Hauseigentümer selbst über Fliesen- und Malerarbeiten entscheiden. Auch eine Erneuerung des Heizkessels oder neue Zimmertüren sind Privatsache. Steht das Haus nicht unter Denkmalschutz, können alte Fenster durch gleich aussehende mit einer Wärmeschutzverglasung ersetzt werden. Soll jedoch das Dachgeschoss ausgebaut werden, um dort neuen Wohnraum zu schaffen, kann eine Baugenehmigung nötig sein.

Vorschriften für die Außengestaltung

In vielen Städten und Gemeinden unterliegen die äußeren Merkmale von Immobilien einer Gestaltungssatzung. Diese regelt das Aussehen von Fenstern und Türen, die Fassadenmaterialien und Fassadenfarben, die Dachform, -neigung, -größe und -deckung. In manchen Gemeinden existiert auch ein Bebauungsplan, der vorgibt wie ein Grundstück bebaut werden darf. Damit Immobilieneigentümer nicht den Überblick über alle Vorschriften verlieren, sollten sie besser die geplante Modernisierung mit der örtlichen Baubehörde abklären.

verfasst am: 22.12.2011
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