Sanierung - Kosten beim Haus sanieren
Hallo unser Haus ist jetzt 10 Jahre alt und im 11. Jahr. Leider mussten wir festtellen, dass die Wände des Haus rundherum naß werden. Ein Keller raum is tauch schon feucht und es bildet sich weißer Schimmelflaum darauf. Die Außpentreppe vom Keller ist so nass, dass der Außenputz komplett abgefallen ist. Der bildet sich ebenfalls Schimmel. Frage wer weiß Rat?
Nach BGB 5 Jahre und nach VOB 4 Jahre bzw. zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihr Haus errichtet worden ist nach VOB nur 2 Jahre.
Schauen Sie mal hier rein: ###LINK0###.de
Da wird auch schon einiges erläutert.
Oder auch ###LINK1###
Bei versteckten Mängeln -und danach hört es sich an- und Organisationsverschulden ist das allerdings anders.
Bei denen haben Sie 3 jahre ab den Zeitpunkt, ab dem Sie Kenntnis davon haben Zeit den Unternehmer in die Pflicht zu nehmen.
Es wird also höchste Eisenbahn, wenn Sie etwas unternehmen wollen, dies jetzt zu tun, weil Sie dies wohl kaum alles erst seit jetzt wissen. Die Mängel sind Ihnen ja schon auch letztes Jahr oder bereits schon in 2008 bekannt gewesen, jedenfalls wird man Ihnen dies sicherlich vielleicht so zurechnen können, als wenn dies denn dann so wäre, dass Sie es seit 2008 oder vielleicht auch gar schon seit 2007 hätten wissen können.
Handeln Sie jetzt wenn Sie etwas unternehmen wollen, später lohnt es sich sicherlich nciht mehr darüber nachzudenken.
Beauftragen Sie einen Sachverständigen der sich damit auskennt und der Ihnen unter die Arme greift und die Mängel feststellt.
Sie müssen ja nicht gleich ein Gutachten erstatten lassen sondern erst mal einen Sachverständigen schauen lassen ob sich denn eine Gutachtenerstattung für Sie lohnt oder nicht.
Aber ganz ehrlich, dass was Sie erzählen, da wird es wohl so sein, dass dies für Sie Sinn macht.
Wo steht denn das Haus?
Mit freundlichen Grüßen
ReiMa-Baudienstleistungen
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PS. Unsere Beiträge in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.
Da hatten wir auch noch etwas vergessen.
Gute Chancen hätten Sie auch den Unternehmer in die Pflicht zu nehmen, wenn an Ihrem Haus z. B eine Dränage aus den gelben endlosschlauch Dränagen verlegt worden wäre.
Sie hatten angegeben, dass ihr Haus 10 Jahre alt sei.
Das würde bedeuten Baujahr ca. 2000.
Seit dem Jahr 1996 sind aber die gelben endlos-Schlauch-Dränagen von der Rolle zur Verwendung bei der Verlegung von Wohnhaus-Ring- Dränagen verboten.
Dies wäre dann ein versteckter Mangel.
Auch wenn Sie von einem Architekten -der mit der Bauleitung beauftragt gewesen ist- vertreten worden sind, so würde dieser haften.
Bauunternehmer und Architekt haften gesamtschuldnerisch.
Dies bedeutet, Sie "kucken" sich einen aus, den Sie in die Haftung nehmen möchten und wie die das untereinander ausgleichen ist nicht ihr Problem.
Es ist wohl auch davon auszugehen, dass die Abdichtung Ihres Wohnhauses nicht entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wurde, ansosnten wäre Ihr Bauwerk wohl noch dicht.
Was hatten Sie für einen Vertrag vereinbart?
Einen VOB oder einen BGB Vertrag.
Das macht einen Unterschied bei der Mängelbeurteilung.
Bei einem VOB Vertrag reicht es, wenn die allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht beachtet wurden. Dies alleine reicht aus um einen Mangel zu begründen. Das würde bedeuten, gelbe Dränage = Mangel.
Bei einem BGB Vertrag ist dies anders, da muss zuerst noch eine Mangelerscheinung eintreten. Dies bedeutet, gelbe Dränage = noch kein Mangel aber gelbe Dränage und alles feucht = Mangel.
Mit freundlichen Grüßen
ReiMa-Baudienstleistungen
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Hallo,
Es wäre wohl auch sinnvoll abzuklären, wie der Vertrag aussieht. Wurde auf ein erforderliches Baugrundgutachten aufmerksam gemacht? Wurde ein Baugrundgutachten auch vorgenommen? Wie bereits im Vorbeitrag beschrieben, sollten Sie bald etwas tun. Den Vertragsinhalt durchzugehen gehört auch dazu.
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