Sanierung - Kosten beim Haus sanieren

Kostenbeteiligung

von Hans Radke

Wir bewohnen ein Haus mit 4 Eigentumswohnungen.

Jeweils 2 Wohnungen sind je einem Schornstein angeschlossen.

An dem nicht zu unserer Wohnung gehörendem Schornstein

sind Schäden aufgetreten.Haben wir uns an Reparaturkosten

zu beteiligen, bzw. können diese der Hausgemeinschaft

anteilmäßig berechnet werden? Danke für möglichst viele Infos!

Antworten (3)

Antwort von: meisteryoda
09-09-2001

Hallo Herr Radke ,

eine Kostenbeteiligung wird Ihnen nicht erspart bleiben. Wir leben in einer Eigentumswohnung in zwei Häusern mit 12 Eigentümern. Wenn was gemacht werden muß , wird die Rechnung meistens über die Rücklagen bezahlt , wenn der Betrag höher ist , wird der Betrag zu gleichen Teilen auf die Eigentümer umgelegt.

Antwort von: Frank
09-09-2001

Kommt auf die Regelungen in der Teilungserklärung an. In aller Regel sind die Schornsteine jedoch Gemeinschaftseigentum, mit der Folge, dass alle Eigentümer anteilig zahlen.

Antwort von: S. Heitmann
09-09-2001

Ich stimme meinem Vorredner zu.

Das müsste eigentlich genau in der Teilungserklärung drinstehen, ob der Schornstein gemeinschaftliches Eigentum ist oder nur Sondernutzung für bestimmte Eigentumswohnungen. Ich vermute allerdings auch, dass sich alle Wohnungen an der Reparatur beteiligen müssen.

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