Sanierung - Kosten beim Haus sanieren
Wir bewohnen ein Haus mit 4 Eigentumswohnungen.
Jeweils 2 Wohnungen sind je einem Schornstein angeschlossen.
An dem nicht zu unserer Wohnung gehörendem Schornstein
sind Schäden aufgetreten.Haben wir uns an Reparaturkosten
zu beteiligen, bzw. können diese der Hausgemeinschaft
anteilmäßig berechnet werden? Danke für möglichst viele Infos!
Hallo Herr Radke ,
eine Kostenbeteiligung wird Ihnen nicht erspart bleiben. Wir leben in einer Eigentumswohnung in zwei Häusern mit 12 Eigentümern. Wenn was gemacht werden muß , wird die Rechnung meistens über die Rücklagen bezahlt , wenn der Betrag höher ist , wird der Betrag zu gleichen Teilen auf die Eigentümer umgelegt.
Kommt auf die Regelungen in der Teilungserklärung an. In aller Regel sind die Schornsteine jedoch Gemeinschaftseigentum, mit der Folge, dass alle Eigentümer anteilig zahlen.
Ich stimme meinem Vorredner zu.
Das müsste eigentlich genau in der Teilungserklärung drinstehen, ob der Schornstein gemeinschaftliches Eigentum ist oder nur Sondernutzung für bestimmte Eigentumswohnungen. Ich vermute allerdings auch, dass sich alle Wohnungen an der Reparatur beteiligen müssen.
© Immowelt AG 2012 ® www.bauen.de Wissen rund ums Bauen!