Sanierung - Kosten beim Haus sanieren
Habe mal irgendwo Abbildungen gesehen von so einem Modell...Das schloss bündig mit dem Bodenbelag ab,hatte oben auf der Dachterasse so eine Art Frühbeetdose als Umhausung. Wäre wichtig fürBaugenehmigung,wei eine Kabinengroße Einhausung Abstandsflächen auslösen würde?? oder liege ich falsch ? Dachterasse ist genehmigt,wie ist dann die rechtslage Bei Aufzughäuschen? Es geht um Distanz Keller bis Dach 3.OG. Wäre für Hilfe dankbar ..Eri85
Hallo,
In welchem Bundesland befindet sich die betreffende Immobilie für genanntes
Aufzug-Vorhaben. Dann kann ich evtl. mehr sagen.
Die Immobilie liegt in NRW,genauer in Köln.(Der Aufzug soll einen Hinterhaus Anbau erschließen.Alle Stockwerke haben auch Fluchttreppen.
Liebe Grüße und Danke für Ihr Interesse Erie85
Hallo Erie, Anbei aus Auszug aus der Landesbauordnung nrw:
< Bei der Bemessung der Abstandfläche bleiben außer Betracht, wenn sie nicht mehr als 1,50 m vor die Außenwand vortreten,... Vorbauten wie Erker, Balkone, Altane, Treppenräume und Aufzugsschächte, wenn sie insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand in Anspruch nehmen und sie von den gegenüberliegenden Nachbargrenzen mindestens 3 m entfernt sind.> Dies ist nur ein Anhaltspunkt. Denn das Baugebiet selbst, sowie etliche Befreiungen können noch einflußgebend sein. Hatten Sie in dieser Sache schon ein Beratungsgespräch mit der Baubehörde?
S. Sharma-Hertweck, Moderator
Vielen Dank für Ihre Ausführungen!
Die Baubehörde ist wirklich bei solchen Überlegungen wahrscheinlich der beste, erste. Ansprechpartner.
danke und Grüße von erie85
Teilen Sie mir doch mit was sich ergeben hat. Entweder hier im Forum oder unter meiner Mail: info@bauwvier.de
Gespräche mit Behörden können manchmal zäh sein. Am besten einen Plan mitnehmen und sich bei einem persönlichen Gespräch beraten lassen. Verbindliches erhält man aber nur durch eine Bauvoranfrage, die man schriftlich stellt.
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