Sanierung - Kosten beim Haus sanieren
zb bei Nichteinhaltung dessen, was vorher ausgemacht wurde, ist klar, aber gibt es da noch mehr? Bzw. welche rechtliche Legitimation hab ich als Baudienstleister?
Hallo Steffen,
So wie ich Ihre Frage verstehe, treten Sie als Baudienstler auf? Welche Leistung bieten Sie an? Müßte genaueres wissen.
Hi.
Also ich habe eine Baudienstleistung erbracht, die dem Kunden optisch nicht ganz gefallen hat, es war im Millimeterbereich aber wie auch immer.
Auf jeden Fall weigert er sich zu bezahlen.
Er räumt mir jetzt ein Frist ein, die "Schäden" zu beseitigen, ich denke mal gem. § 439.
Das ist meinetwegen auch in Ordnung, ich wollte jetzt nur wissen, ob und wenn ja, welche § es für mich als Verkäufer/Dienstleister gibt. Weil ich hatte ja auch Kosten (Material, Zeit etc.), die jetzt nicht bezahlt wurden. Gibt es zB einen Paragraphen, der sagt, dass der Kunde bei Nichtgefallen mir beispielsweise zumindest 30% Materialkosten o.ä. erstatten muss?
Oder hab ich komplett "verloren"?
Also, Sie haben eine handwerkliche Leistung erbracht? Lohn und Material wurde nicht vergütet? Stimmt`s. Gilt zu klären was vereinbart wurde. Gibt es irgendeinen Nachweis zu der vereinbarten Leistung? Nur wegen optischen Nichtgefallens kann eine Leistungszahlung nicht verweigert werden. Und bei fehlerhafter Leistung, haben Sie das Recht der Nachbesserung. Welche schriftliche Grundlage (Vertrag, Angebot o.ä.) haben Sie denn? Verkäufer/Dienstleister oder Handwerkerleistung sind unterschiedliche Voraussetzungen.
Danke für Ihre Mühen.
Also ich habe mit einem Privatkunden ausgemacht, dass ich ihm eine Treppe baue, außen, als Zugang zur Haustür. Daher keinen vorformulierten Vertrag.
Das habe ich Material gekauft, Naturstein etc, fachmännisch eingebaut.
Jetzt zahlt der Kunde nicht, denn die Stellstufen am Rand stehen nicht sichtbar unterschiedlich weit von der (obenauf liegenden) Trittstufe weg. Einmal 5mm, einmal 3 mm.
Wie gesagt, "normal" nicht sichtbar, außer man schaut mitm Zollstock nach.
Jetzt zahlt der Kunde nicht.
Einen schriftlichen Vertrag davor gab es nicht, die Rechnung bezahlt er nicht.
Kann ich wenigstens Materialkosten etc verlangen?
Was gibt es da rechtlich?
Oder muss da ein Gutachter her?
Vielen Dank!
Steffen
heute nachmittag versuche ich genauer auf ihre frage einzugehen. doch ersteinmal würde ich nicht die forderung nur auf die materialkosten reduzieren. sie werten damit freiwillig ihre arbeit ab und gestehen eventuell mängel.
letzet Satz soll heißen:
Sie gestehen mängel zu.
Als ich in Nachbesserung gehen wollte und mit Mitarbeiter und Material ankam, hat er mich vom Hof gejagt.
Demnach kam ich der Aufforderung nach, er sagt ich soll Nacherfüllung machen, ok, mach ich, aber dazu muss er mich das auch machen lassen. Was jetzt?
Einfach volle Rechnung fordern?
Oder teilweise erlassen?
Was kann ich da tun?
Vielen Dank für die Hilfe
Hallo Steffen,
Lesen Sie mal etwas unter dem Stichwort Werkvertragsrecht BGB §§631-651 BGB. Dies hilft weiter.
Zum Stichwort BGB siehe auch Link:
© Immowelt AG 2012 ® www.bauen.de Wissen rund ums Bauen!