Sanierung - Kosten beim Haus sanieren

wie beanstande ich nachträglich festgestellte baumängel richtig und "rechtlich wasserdicht"

von Hennings

doppelhaushälfte fertiggestellt 31.01.2007,

baumangel: 1.) diverse "hohle fliesen im EG" -

2.) Kühlflüssigkeit bei Wäremepumpe verringert sich kontinuierlich (Auffüllung 1x jährlich erforderlich

3.) Dachunterstände sehr schlecht gestrichen - mußte bereits erneuert werden

4.) ausstehende Ausgleichszahlungen für Strom+Wasser

diese Mängel wurden bereits mehrfach tel. dem Bauleiter mitgeteilt - jedoch wurde bisher Abhilfe geschaffen

heute haben wir nun erfahren, daß der Bauleiter gar nicht mehr für unsere Baufirma arbeitet - und somit auch nicht mehr für uns zuständig ist.

Nun möchten wir diese Mängel offiziell schriftlich fixieren (für evtl. spät. rechtliche Schritte)

 

wie muß so ein Brief genau aussehen?

Antworten (4)

Antwort von: Moderator Sharma-Hertweck
09-09-2001

Hallo,

 

Erst einmal feststellen wer der Vertragspartner ist. Eine Bauträgerfirma? Eine Fertighausfirma? Eine Firma die ein Haus schlüsselfertig angeboten hat. Dies muß in Ihren Unterlagen stehen.

Immer schriftlich mängeln da ein Telefonat keinen Nachweis darstellt.

Weitere Infos hierzu:

###LINK0###

Baurechtslexikon unter Mängelanzeige

Link(s):
Antwort von: Guido Weller
09-09-2001

Hallo Herr Hennings,

 

grundsätzlich schriftlich und möglichst genau beschreiben was Sie bemängeln und warum.

Für diese Bauteile ist die Gewährleistung gehemmt.

Wichtig ist der richtige Vertragspartner, aber der steht ja in Ihren Vertragsunterlagen, also der Verkäufer.

Machen Sie es per Einschreiben und fordern Sie eine Eingangsbestätigung, kurze Rückantwort an, dass der Brief angekommen ist. Es schadet auch nicht, einen Termin zu setzen: Wir erwarten die Erledigung der Arbeiten/Besichtigung der Schäden/Stellungnahme bis zum......

Sollte sich niemand rühren, kommt die nächste Aufforderung mit Androhung einer Selbstvornahme gem. BGB §633 - §637. Ich denke die VOB wurde wahrscheinlich sowieso nicht rechtswirksam in den Vertrag mit einbezogen.

Sie sollten mindestens 3 Mal schreiben! Wichtig ist auch: Angemessene Zeiträume zu setzen, nicht zu kurzfristig und schnell selbst was machen. Der "Verkäufer" muss die Chance haben, den Mangel beheben zu können.

Wenn Sie entsprechende Schreiben und Hilfe benötigen: ###LINK0###

sind Sie bei uns richtig.

Link(s):
Antwort von: Hennings
09-09-2001

Hallo Herr Weller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre detailierte Antwort auf meine Anfrage. Muß allerdings nochmal nachfragen - Was meinen sie mit "für diese Bauteile ist die Gewährleistung gehemmt".

Konkret - sollten wir wirlich ein Problem mit dem Kühlmittel bei unserer Wärmepumpe habe - so hoffe ich doch sehr, daß dafür auch die 5-jährige Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann oder ?

Antwort von: Moderator Sharma-Hertweck
09-09-2001

Hallo Herr Hennings,

 

Auf bauen.de finden Sie unter Marktplatz über Tools zu Lexika weiter zum Baurechts-Lexikon. Hier finden Sie einen Überblick zu Erklärungen, unter anderem auch zum Stichwort Gewährleistung und zum Stichwort Verjährung (verjährungshemmend)

Link:

###LINK0###

 

freundliche Grüße Moderator Sharma-Hertweck

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