Treppen - aus Holz, Stein, Stahl

Knapp geschnitten: Raumspartreppen

Raumspartreppen benötigen nur wenig Platz. Allerdings ist nicht jede knapp geschnittene Treppe auch baurechtlich zulässig.

Raumspartreppen
Raumspartreppen nehmen wenig Platz weg, sind aber nicht überall baurechtlich zulässig. Foto: Streger

Treppen nehmen eine Menge Platz weg, doch sie sind notwendig, um vom einen Stockwerk ins andere zu gelangen. Da stellt sich die Frage, ob sich durch einen knapperen Zuschnitt nicht ein Zugewinn an Wohnraum gewinnen ließe. Eine Lösung versprechen Raumspartreppen, die mit minimaler Fläche auskommen.

Raumspartreppen: Nicht alle sind baurechtlich zulässig

Allerdings gibt es im Baurecht Richtlinien, die aus Gründen der Sicherheit zu viel Platz-Knauserei verbieten. Die Mindestvoraussetzungen für Treppen regelt die DIN 18065. Demnach müssen Treppen eine gewisse Breite haben und dürfen nicht zu steil sein. Auch ein Handlauf darf eine bestimmte Höhe nicht über- oder unterschreiten. Detaillierte Regelungen enthalten die jeweiligen Landesbauordnungen. Die Minimalmaße sehen zum Beispiel vor, dass Treppen mindestens 80 Zentimeter breit sein müssen. Die Steigung von Stufe zu Stufe darf 20 Zentimeter nicht übersteigen und der Treppenauftritt muss zumindest 23 Zentimeter betragen. Viele Raumspartreppen erfüllen diese Bedingungen nicht unbedingt. Sie können aber als Nebentreppen eingesetzt werden oder unter Umständen auch dort, wo sie nicht in Wohnräume, sondern nur in Lagerräume führen. Besonders raumsparend sind übrigens Wendeltreppen - sie nehmen weniger Platz weg als andere Treppenformen.

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