Kreditinstitute finanzieren in den meisten Fällen nicht den gesamten Kaufpreis einer Immobilie, sondern nur einen Teil. Grund: die Beleihungsgrenze.
Darlehen werden im Grundbuch in verschiedenen Rängen abgesichert. Wird der Darlehensnehmer zahlungsunfähig und es kommt zur Zwangsversteigerung, so erhält zunächst diejenige Bank Geld, deren Darlehen erstrangig im Grundbuch eingetragen ist. Nur wenn dann noch etwas übrig bleibt, erhalten auch die Gläubiger Geld, deren Darlehen nachrangig im Grundbuch abgesichert sind.
Die Ränge werden freilich nicht willkürlich festgelegt: Die Beleihungsgrenze für erstrangige Darlehen beläuft sich in der Regel auf 60 Prozent des Immobilienwertes. Für Banken haben solche Darlehen besonders wenig Risiko. Denn bei Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers können sie meist davon ausgehen, dass zumindest 60 Prozent des Immobilienwertes bei einer Zwangsversteigerung erzielt werden, sie also keinen Verlust einstecken müssen. Weil das Risiko für die Banken gering ist, ist der Zinssatz erstrangiger Kredite günstiger als für höherrangige Darlehen. Werden beispielsweise 80 oder mehr Prozent des Immobilienwertes finanziert, verlangen Banken wegen des höheren Risikos in der Regel einen Zinsaufschlag, der einige zehntel Prozentpunkte ausmachen kann.
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