Der Beleihungswert ist der tatsächliche Wert einer Immobilie. Er muss nicht identisch mit dem Kaufpreis sein.
Der langfristig erzielbare Preis für eine Immobilie ist der Beleihungswert. Dieser ist in der Regel niedriger als der Kaufpreis, da die Banken Sicherheitsabschläge vornehmen, da zum Beispiel aufgrund eines konjunkturellen Einbruchs der künftig erzielbare Preis geringer sein könnte als der aktuelle. Erstrangige und damit besonders zinsgünstige Darlehen vergeben Banken nur bis zu 60 Prozent des Beleihungswertes. Wer ein höheres Darlehen benötigt, muss mit Zinsaufschlägen rechnen. Grund: Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Bank im Falle einer Zwangsversteigerung ihren Einsatz komplett zurückerhält, wenn sie lediglich 60 Prozent des Beleihungswertes der Immobilie finanziert. Bei höherrangigen Finanzierungen hat sie ein höheres Ausfallrisiko und verlangt deshalb höhere Zinsen.
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