Bei einem längeren Zeitraum zwischen Abschluss des Darlehensvertrags und Abnahme verlangen Banken einen Bereitstellungszins.
Wer einen Darlehensvertrag unterschreibt, das Darlehen aber erst Monate später in Anspruch nimmt (etwa, weil sich die Eigentumsübertragung verzögert hat oder der Neubau langsam vorankommt) muss der Bank nach einer bestimmten Zeit den so genannten Bereitstellungszins zahlen. Grund: Die Bank hat das Darlehen zwischenzeitlich refinanziert und hat Kosten zu tragen. In der Regel verlangen Banken jedoch nicht ab dem Tag der Unterschrift für noch nicht abgerufene Darlehen den Bereitstellungszins, sondern oft erst drei oder gar sechs Monate nach dem Abschluss. Üblich sind heute Bereitstellungszinsen in Höhe von rund 0,25 Prozent pro Monat. Bauherren und Käufer sollten deshalb darauf achten, dass es, wenn die Entscheidung erst einmal gefallen ist, nicht zu unnötigen Verzögerungen kommt.
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