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Damnum oder Disagio

Ein Damnum oder auch Disagio ist ein Abschlag auf den Auszahlungsbetrag eines Darlehens.

Bei einem Disagio (auch Damnum oder Abgeld genannt) wird ein Abschlag vom Nennwert des Darlehens bei der Auszahlung vereinbart: bei einem 100.000 Euro-Darlehen mit einem Disagio von fünf Prozent werden demnach nur 95.000 Euro ausbezahlt. Dieser Abschlag ist damit eine Art Zinsvorauszahlung, bei der im Gegenzug ein niedrigerer Nominalzins des Darlehens vereinbart wird.

Wer eine Immobilie zum Selbstnutzen kauft, hat keine Vorteile durch ein Disagio. Kapitalanleger, die eine Miet-Immobilie erwerben, konnten bis Ende 2005 das Disagio jedoch von der Steuer absetzen. Es konnte unter bestimmten Voraussetzungen in voller Höhe sofort im Jahr der Darlehensaufnahme steuerlich geltend gemacht werden. Seit 1. Januar 2006 ist dies nicht mehr möglich.

Das Disagio darf nunmehr nur noch anteilig auf den Zeitraum gleichmäßig verteilt werden, für den es geleistet wurde. Hätte oben genanntes 100.000 Euro-Darlehen also eine fünfjährige Zinsfestschreibung, so könnte es mit jährlich 1.000 Euro angesetzt werden (Gesamt-Damnum: 5.000 Euro). Ob und für wen sich ein Disagio überhaupt noch lohnen kann, sollte am besten mit dem Steuerberater durchgerechnet werden.

Das Gegenteil eines Disagios ist übrigens ein Agio, bei dem mehr als der Nennbetrag des Darlehens ausgezahlt, dafür aber auch ein höherer Zinssatz vereinbart wird. Ein Agio wird heute allerdings kaum vereinbart, da es sich steuerlich nicht lohnt.

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