Der Effektivzins soll Darlehensangebote vergleichbar machen.
Damit Verbraucher Darlehen vergleichen können, müssen Banken den anfänglichen effektiven Jahreszins eines Darlehens benennen. Im Gegensatz zum Sollzins (Nominalzins) berücksichtigt der Effektivzins auch Kosten wie beispielsweise Bearbeitungsgebühren, die ein Darlehen verteuern. Die Preisangabenverordnung (PAngV) schreibt vor, dass alle relevanten Preise und Kosten und bei privaten Finanzierungsgeschäften auch der Effektivzinssatz aufgeführt werden müssen.
Dennoch sind nicht sämtliche Kosten im Effektivzinssatz einberechnet: Kontoführungsgebühren, Teilauszahlungsaufschläge oder Bereitstellungszinsen rechnen Banken nicht in den Effektivzinssatz ein, sondern weisen diese Kosten gesondert aus. Wer den günstigsten Anbieter ermitteln will, muss dies berücksichtigen.
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