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Erstrangiges Darlehen

Ein erstrangiges Darlehen hat für die Bank das geringste Risiko.

Die Rangstellen von Belastungen (in diesem Fall Darlehen), die im Grundbuch eingetragen sind, beschreiben die Reihenfolge, in der Gläubiger bei einer Zwangsversteigerung bedient werden. Die Bank, die ein erstrangiges Darlehen vergeben hat, wird zuerst bedient. Nur wenn aus dem Versteigerungserlös noch Geld übrig bleibt, erhält auch der Gläubiger eines zweitrangigen Darlehens noch Geld. Aus diesem Grunde sind erstrangige Darlehen in der Regel zinsgünstiger als Nachrangige. Wenig Risiko geht eine Bank ein, die ein erstrangiges Darlehen mit einer Beleihungsgrenze von 60 Prozent vergibt. Denn wenn nur 60 Prozent des Immobilienwertes finanziert werden und dieses Darlehen auf jeden Fall vorrangig bedient wird, erhält die Bank selbst dann noch ihr Geld zurück, wenn der Zwangsversteigerungserlös deutlich unter dem Immobilienwert bleibt.

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