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Grundpfandrecht und Grundschuld

Mit einem Grundpfandrecht sichert sich die Bank ab. Üblich ist bei Immobilienfinanzierungen die Grundschuld.

Banken sichern Hypothekendarlehen ab, indem Sie die Immobilien, die sie finanzieren, mit einem Grundpfandrecht belasten. Bei Immobilienfinanzierungen ist heute die Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch üblich. Zahlt der Darlehensnehmer seine Raten nicht mehr, so kann die Bank von ihrem Grundpfandrecht Gebrauch machen, indem sie die Immobilie beispielsweise zwangsversteigern lässt. Eine Grundschuld ist nicht an die Existenz einer bestimmten Forderung gebunden - auch wenn das Darlehen abbezahlt ist, kann auf eine Löschung der Grundschuld verzichtet werden.

Dies hat auch einen Vorteil: Benötigt der Hausbesitzer wieder Geld (zum Beispiel, um eine weitere Immobilie zu erwerben), so kann er wieder ein Darlehen aufnehmen, indem er über seine alte Grundschuld seine bereits abbezahlte Immobilie erneut beleiht.

Weitere Formen von Grundpfandrechten sind: Hypothek (wie Grundschuld, jedoch an die Forderung gebunden) oder die Rentenschuld (Vereinbarung regelmäßiger Zahlungen an den Gläubiger). Diese Formen sind heute aber relativ unbedeutend. Übrigens: Mit der Eintragung einer Grundschuld unterwirft sich der Darlehensgeber normalerweise auch der sofortigen Zwangsvollstreckung. Die Bank muss im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners also nicht erst prozessieren, sondern kann das Grundstück ohne Gerichtsurteil zwangsversteigern lassen.

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