Eine Nachrangfinanzierung hat für die Bank den Nachteil, dass sie im Falle einer Zwangsversteigerung möglicherweise leer ausgeht.
Darlehen, die an erster Stelle im Grundbuch eingetragen sind, bieten Banken die höchste Sicherheit. Denn im Falle einer Zwangsversteigerung werden solche erstrangigen Darlehen auch zuerst bedient. Ein Darlehen, das darunter im Grundbuch eingetragen sind, ist eine Nachrangfinanzierung. Wird die Immobilie zwangsversteigert, bekommt zuerst die Bank mit dem erstrangigen Darlehen Geld; nur wenn dann noch etwas übrig bleibt, erhält auch die Bank mit der Nachrangfinanzierung noch Geld zurück. Das höhere Risiko einer Nachrangfinanzierung lassen sich Banken mit einem höheren Zinssatz für solche Darlehen bezahlen.
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