Die Restschuld besagt, wie viel Schulden ein Darlehensnehmer nach Ende der Zinsbindung noch hat.
Zehn oder 15 Jahre Zinsfestschreibung sind heute bei Immobilienfinanzierungen gängig. Neben den Zinsen ist auch ein vereinbarter Tilgungssatz zu zahlen. Zum Ende der Zinsbindung ist - je nach Höhe der bis dahin geleisteten Tilgung - meist jedoch noch der größere Teil des Darlehensbetrages übrig. Über die Anschlussfinanzierung für diese Restschuld muss dann neu mit der Bank verhandelt werden.
Wie hoch die Restschuld am Ende der Zinsbindung ist, hängt von der Laufzeit und sehr stark von der Höhe der Tilgung ab. Bei 100.000 Euro Darlehenssumme und einem Zinssatz von 4,5 Prozent sind bei 15-jähriger Laufzeit und einem Prozent Tilgung am Ende noch fast 79.000 Euro Restschuld übrig. Würde der Darlehensnehmer die gleichen Konditionen über die gesamte Laufzeit bis zur vollständigen Rückzahlung vereinbaren, so müsste er fast 40 Jahre lang das Darlehen abstottern.
Damit die Restschuld eines Darlehens nach Ende der Zinsbindung niedriger und die gesamte Laufzeit verkürzt wird, empfehlen Experten einen höheren Tilgungssatz. Im obigen Beispiel würde eine Anhebung der Tilgung von einem auf zwei Prozent bedeuten, dass die Restschuld nach 15 Jahren nur noch knapp 58.000 Euro betragen würde. Bei drei Prozent Tilgung wären es nur rund 36.000 Euro und bei vier Prozent weniger als 15.000 Euro. Der Haken: Je höher die Tilgung, desto höher auch die Monatsrate. Als Alternative bietet es sich an, wenig laufend zu tilgen, dafür aber eine Sondertilgungsoptionen zu vereinbaren: Hat der Immobilienbesitzer genug Geld übrig, hat er jedes Jahr die Option, einen Teil der Schulden zusätzlich abzustottern, was die Restschuld und Restlaufzeit erheblich verringert.
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