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Schätzkosten

Banken dürfen einem Urteil zufolge keine Schätzkosten von ihren Darlehensnehmern verlangen.

Früher verlangten manche Banken von ihren Kunden bei der Vergabe eines Hypothekendarlehens Schätzkosten dafür, dass sie den Wert des Beleihungsobjektes ermittelten. Andere Kreditinstitute verzichten darauf. Künftig dürfen Banken solche Gebühren nicht mehr verlangen, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: I-6 U 17/09). Grund: Die Wertermittlung liege alleine im Interesse der Bank, nicht im Interesse des Kunden. Deshalb benachteiligen entsprechende Forderungen den Kunden unangemessen.

Kritiker hatten zuvor schon bemängelt, dass Schätzkosten nichts anderes als versteckte Gebühren seien, da sie die tatsächlichen Kosten eines Darlehens verschleierten. Die Begründung: Die bei der Auszahlung des Darlehens einbehaltenen Schätzkosten werden nicht in den Effektivzins mit einberechnet. Rein rechtlich stehen sie nämlich nicht in direktem Zusammenhang mit dem Darlehen, sondern werden als Extra-Dienstleistung der Bank gesehen.

Auch wenn es künftig keine Schätzkosten mehr gibt, sollten Bauherren beim Darlehensvergleich weiterhin nicht nur auf den Zinssatz achten, sondern auch auf weitere zusätzliche Kosten. So werden auch Kontoführungsgebühren, Teilauszahlungsaufschläge oder Bereitstellungszinsen nicht in den Effektivzinssatz eingerechnet.

verfasst am: 03.11.2009

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