Geld sparen beim Haus bauen

Heizungspumpe: Jetzt Prämie vom Staat sichern

Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes werden Hauseigentümer für den Austausch alter ungeregelter Heizungspumpen mit einer staatlichen Pumpenprämie belohnt.

von Birgit Nöth

(bauen.de) - Ein zum 1. April 2009 gestartetes Förderprogramm der Bundesregierung belohnt jetzt den Austausch alter ungeregelter Heizungs- gegen Hocheffizienzpumpen der Energieeffizienzklasse A mit einer staatlichen Prämie. Eigentümer von selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden erhalten einen Zuschuss von 25 Prozent der Kosten, mindestens aber 100 Euro. Die Förderung kann über das KfW-Programm Energieeffizient Sanieren beantragt werden. 

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Optimierung der Wärmeverteilung im Rahmen bestehender Heizungsanlagen.

Dazu zählen:

  • Analyse des Ist-Zustandes
  • Ermittlung der Sollgrößen der Anlage
  • Einregulierung der Anlage in den Soll-Zustand inklusive des hydraulischen Abgleichs
  • Verbesserung der Regelungstechnik inklusive des hydraulischen Abgleichs
  • Planen und Einstellen von Pumpen, Ventilen, Reglern und anderen Steuerungseinrichtungen  
  • Einbau von Hocheffizienzumwälzpumpen und -zirkulationspumpen der Effizienzklasse A oder Strangdifferenzdruckreglern 
  • Austausch von nicht voreinstellbaren gegen voreinstellbare Ventile

Wie erfolgt die Antragstellung?

Der Antrag muss nach Durchführung der Maßnahmen, allerdings spätestens sechs Monate nach Abschluss des Vorhabens, bei der KfW gestellt werden. Entscheidend ist hier das Datum der Rechnungsstellung. Wichtig: Gefördert werden nur Vorhaben, die nach dem 31. März 2009 abgeschlossen wurden.

Welche Unterlagen sind für den Antrag nötig?

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular (Formular-Nr. 140 732)
  • Rechnung des Fachunternehmens oder des Sachverständigen (Leistungen müssen einzeln aufgelistet werden)
  • Beim hydraulischen Abgleich: Dokumentation des Berechnungsergebnis inklusive der Ventileinstellwerte (beispielsweise durch Beifügen des Rechnerausdrucks) 
  • Bei privaten Antragstellern: Kopie des Personalausweises
Weitere Informationen:
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