Geld sparen beim Haus bauen

Eigenheim dank Arbeitgeberdarlehen

Ein guter Draht zum Chef steigert die Chancen auf die eigenen vier Wände erheblich: Viele Unternehmer gewähren ihren Mitarbeitern günstige Darlehen zur Baufinanzierung. Manche Punkte gilt es bei Arbeitgeberdarlehen allerdings zu beachten.

von Alexander Reindl
Arbeitgeberdarlehen, Hausbau mit Arbeitgeber
Mit einem Arbeitgeberdarlehen lässt sich der Traum vom eigenen Haus einfacher verwirklichen. Foto: LBS

(bauen.de) - Bevor bauwillige Arbeitnehmer mit ihren Kreditwünschen bei der Hausbank vorstellig werden, sollten sie das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen. In vielen Unternehmen sind sogenannte Arbeitgeberdarlehen möglich. Dabei stellt die Firma ihren Angestellten zusätzlich zum Gehalt eine Kreditsumme zur Verfügung, die in der Regel zwischen 10.000 und 20.000 Euro liegt. Die Rückzahlung erfolgt in Raten, die vom monatlichen Netto-Gehalt einbehalten werden.

Arbeitgeberdarlehen: Vorteile für beide Seiten

Über die Vorteile der firmeninternen Kreditvergabe freuen sich sowohl Angestellte als auch Chefs. So muss der Arbeitnehmer für seine Baufinanzierung meist deutlich weniger Zinsen bezahlen, als auf dem Kapitalmarkt üblich. Die bei Banken anfallenden Bearbeitungsgebühren kann er sich komplett sparen. Der Chef hingegen nutzt das Arbeitgeberdarlehen, um wichtige Mitarbeiter an sein Unternehmen zu binden: Sie fühlen sich ihrem Vorgesetzten dankbar verbunden, arbeiten loyal und sind zu Höchstleistungen motiviert.

Geldwerter Vorteil?

Einige Punkte müssen dennoch beachtet werden, wenn der Boss beim Bau der eigenen Immobilie mit Geld aushilft. Liegt der von ihm tatsächlich verrechnete Zinssatz unter den derzeit marktüblichen rund vier bis fünf Prozent, so gilt die daraus resultierende Ersparnis als geldwerter Vorteil. Übersteigt dieser die monatlichen Freibeträge von 44 Euro, muss der Kreditnehmer dafür Steuern bezahlen. Der Fiskus verzichtet allerdings auf seinen Anteil, wenn das gesamte Arbeitgeberdarlehen weniger als 2.600 Euro beträgt.

Tipp: Feste Vereinbarung treffen

Grundlage für das Finanzierungsgeschäft sollte in jedem Fall ein Vertrag mit festen Vereinbarungen sein. Sonst kann es dem Arbeitnehmer beispielsweise passieren, dass er bei einer selbst verschuldeten Kündigung die restliche Darlehenssumme sofort in voller Höhe zurückzahlen muss.

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