Planung - Baufinanzierung richtig planen

Grunderwerbssteuer auf Grundstück und Haus?

von Cider636

Hallo bauen-Leser, wollte mal wissen wie das mit der Grunderwerbssteuer ist. Wenn ich jetzt bauen will, ein Grundstück kaufe und dann ein Haus mit einem Anbieter drauf setze. Muss ich dann die Steuer nur auf das Grundstück bezahlen oder auch auf das Haus? Bin froh über jede Info.

Antworten (4)

Antwort von: Heidi
20-04-2010

Hallo Cider636,

 

die Grunderwerbssteuer wird auf den Gesamtkaufpreis fällig, also auf das Grundstück und gegebenenfalls auf das darauf vorhandene Gebäude. Deshalb wird's hier für Bauträgerkunden besonders teuer, da die ja ein komplettes Haus inklusive Grundstück erwerben.

 

Näheres gibt's hier: ###LINK0###

Link(s):
Antwort von: ReiMa-Baudienstleistungen
20-04-2010

Für das Haus nicht, wenn es kein s. g. Koppelungsgeschäft ist.

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Mal Ihr Beispiel in Zahlen gefasst:

 

Kauf wie von Ihnen beschrieben mit Beispielsummen:

Grundstück 100.000,00 Euro

5,5 % Notar und Grunderwerb 5.500,00 Euro

Haus netto 200.000,00 Euro

19% MwSt 38.000,00 Euro

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Gleich = 343.500,00 Euro (Kosten für Sie)

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Wenn Sie alles Zusammen von einem Bauträger kaufen, der weitestgehend alle Gewerke selbst ausführt und Ihnen aufgrund dessen nicht die komplette Mehrwertsteuer berechnen muss, mit den gleichen angenommenen Beispielsummen mal durchgerechnet:

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Grundstück 100.000,00 Euro

Haus netto 200.000,00 Euro

5,5 % Notar und Grunderwerb 5.500,00 Euro (Erstkauf Grundstück durch den Bauträger, Kostenweitergabe an Sie)

Zwischensumme: 305.500,00

19% MwSt rd. 16.000,00 Euro [ aus Materialeinkauf (z. B. 75.000,00 brutto) und Bauleistungseinkauf (Heizung und sanitär z. B. 16.000,00 brutto, Elektro z. B. 5.000,00 brutto) des Bauträgers / zusammen 75.000,00 plus 16.000,00 plus 5.000,00 = 96.000,00 und daraus die MwSt in Höhe von 19% = rd. 16.000,00]

.

Gleich = 321.500,00 Euro (Kosten für Sie)

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Wenn Sie einen derartigen Bauträger suchen und auch finden, der gewillt ist die Ersparten Kosten weiter geben zu wollen und es dann auch nich schaffen den auch beauftragen zu können, kommen Sie bei dem Paketkauf eigentlich besser weg, es sei denn, Sie wollen noch Eigenleistungen erbringen, dann sieht die Berechnung anders aus, die man aber sicherlich erst anstellen kann, wenn klar ist, welche Gewerke Sie selbst ausführen möchten.

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Auf mit eigener Hände erbrachte Arbeit braucht der Bauträger Ihnen keine Mehrwertsteuer zu berechnen, wenn dem Bauträger das Grundstück gehört, auf dem er denn das Haus erstellt.

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Mit freundlichen Grüßen

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ReiMa-Baudienstleistungen

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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

Antwort von: ReiMa-Baudienstleistungen
20-04-2010

Achso, der Beitrag von Heidi ist natürlich nicht nur einfach und schlicht weg falsch sondern der stimmt auch inhaltlich -wie in dem von uns angezeigten Beispiel- nicht.

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Mit freundlichen Grüßen

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ReiMa-Baudienstleistungen

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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

Antwort von: Moderator Sharma-Hertweck
23-04-2010

Hallo,

 

Laut meiner Kenntnis bemisst sich die Grunderwerbssteuer nach dem Wert der Gegenleistung. Kaufen Sie nur ein Grundstück ohne offensichtliche Kopplung an ein Hauskauf, gehören die Gebäudekosten nicht dazu. Sind Sie wie von Heidi beschrieben Kunde eines Bauträgers, erwerben Sie Grundstück mit geplanten Haus gemeinsam vom Bauträger. Hier fallen die Kosten des Gebäudes dazu.

Die Bank Ihres Vertrauens wird Sie hier sicher kompetent beraten können.

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