Risiken bei der Finanzierung erkennen
Wir haben uns für ein Haus entschieden. Vorige Woche war der Notartermin. Gestern sind wir beim Haus gewesen und die Verklinkerung sackt ab. Beim Besichtigungstermin mit dem Makler, vor 2 Wochen, war dieses noch nicht. Was können wir tun?
Ja. Man muß aber dem Verkäufer die Chance gewären diese Mägel zu beseitigen.
Bei der Verklinkerung ist nicht zu spaßeb muß ein gutachter oder polier aus dem Bekantenkreis/verwandenkreis sich anschauen, da die einspruchsfrist nach 3 wochen verfällt. dies ist nämlich kein vesteckter mangel
Ich gehe davon aus, dass es sich um den Kauf einer gebrauchten Immobilie handelt. In diesem Fall gelten die üblichen Gewährleistungsfristen nicht - für Mängel muss der Verkäufer nicht haften.
Ausnahme: Er hat einen Mangel arglistig verschwiegen. Dies ist dann der Fall, wenn ihm der Mangel bekannt war/bekannt sein musste und er ihn verschwiegen hat und dieser Umstand kaufentscheidend war. Ob das in Ihrem Fall vorliegt, kann ich natürlich nicht beurteilen. Auch ob im Falle einer arglistigen Täuschung eine Rückabwicklung des Kaufs möglich ist, kommt auf die Umstände des Einzelfalls an.
© Immowelt AG 2012 ® www.bauen.de Wissen rund ums Bauen!