Tipps & Tricks zur Finanzierung von Haus und Immobilie
Manche Banken bieten Immobilienfinanzierungen ohne Eigenkapital an. Allerdings: Nicht jeder kann die hohe monatliche Belastung einer Vollfinanzierung auch tragen.
von Frank KemterNiedrige Zinsen und günstige Immobilienpreise kennzeichnen seit ein paar Jahren in vielen Regionen den Immobilienmarkt. Bei einer Finanzierung ist die monatliche Darlehensrate für viele Immobilienkäufer deshalb problemlos tragbar - manchmal ist kaufen sogar günstiger als mieten. Zahlreiche Banken haben auf die geänderten Rahmenbedingungen reagiert und bieten Hypothekenkredite an, bei denen sie 100 oder mehr Prozent des Kaufpreises finanzieren - dann sind sogar noch die Kaufnebenkosten und eventuell die Einbauküche auf Pump mit finanziert.
Doch dieses Modell hat auch Tücken: Denn erstens lassen sich die Kreditinstitute die Vollfinanzierung meist mit einem Zinsaufschlag von bis zu rund einem Prozent teuer bezahlen. Und zweitens kann ein Immobilienkäufer schnell in finanzielle Bedrängnis geraten, wenn er gar keine Reserven hat und beispielsweise seinen Job verliert. Eine Vollfinanzierung ist deshalb in den Augen vieler Experten nur etwas für Menschen mit hohem Einkommen und sicherem Job.
Doch in einigen Fällen kann eine Vollfinanzierung zumindest dann sinnvoll sein, wenn eine vergleichsweise günstige Immobilie gekauft wird - als Lebensabschnitts-Immobilie. Der Maßstab: Die monatliche Darlehensrate sollte nicht wesentlich teurer sein als die Miete für eine vergleichbare Wohnung. Beispiel: Wer eine monatliche Kaltmiete von 400 Euro zahlt und zusätzlich 150 Euro im Monat anspart, kann für des gleiche Geld auch ein Darlehen in Höhe von knapp 100.000 Euro abstottern - bei sechs Prozent Zinsen und einem Prozent Tilgung. Für dieses Geld bekommt man in vielen Städten Deutschlands, sieht man von einigen teuren Ballungsräumen ab, schon eine anständige gebrauchte Zwei- bis Drei-Zimmer-Eigentumswohnung oder eine einfach ausgestattete Vier-Zimmer-Wohnung.
Was viele nicht wissen: Wer längere Zeit arbeitslos ist und Arbeitslosengeld II bezieht, muss nicht gleich den Verlust seines Eigenheims befürchten. Denn die Ämter sind verpflichtet, zumindest die monatlichen Zinsen fürs Darlehen zu zahlen - nicht jedoch den Tilgungsanteil an der Rate. Voraussetzung: Die Wohnung ist nicht unangemessen groß und teuer. So urteilte das Bundessozialgericht, dass es keine geeigneten Richtgrößen für angemessene Wohnungsgrößen gebe. Deshalb müsse man sich an den inzwischen nicht mehr gültigen Regelungen des II. Wohnungsbaugesetzes orientieren. Demnach sei nach Ansicht der Richter für Ein- und Zweipersonenhaushalte auch eine Wohnfläche von 80 Quadratmetern noch angemessen (Bundessozialgericht; Az.: B 7b AS 2/05 R).
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