Tipps & Tricks zur Finanzierung von Haus und Immobilie
Bis zu 1.200 Euro können sich Privathaushalte vom Fiskus für Handwerkerleistungen zurückholen.
von Frank KemterPrivathaushalte können sich vom Staat für Handwerkerleistungen bis zu 1.200 Euro zurückholen. Genau genommen 20 Prozent von maximal 6.000 Euro - allerdings nur den anteiligen Rechnungsbetrag für die Arbeitsleistung, nicht für das Material.
Beispiel: Im Laufe eines Jahres sammeln sich Rechnungen über 10.000 Euro an, hiervon jeweils 5.000 Euro Arbeitsleistung und Materialkosten. Von den 5.000 Euro Arbeitskosten werden 20 Prozent, in diesem Beispiel also 1.000 Euro, direkt von der Steuerschuld abgezogen.
Ausführliche Infos finden Sie hier: Handwerkerrechung steuerlich absetzbar
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