Versicherungen für Haus und Grund
Eine Kapital-Lebensversicherung lohnt sich nur, wenn der Versicherungsnehmer bis zum Schluss durchhält. Als Tilgungsbaustein für Immo-Finanzierungen sind sie wegen weggefallener Steuervorteile meist uninteressant.
von Frank KemterEine Kapital-Lebensversicherung soll Risiken abdecken und zusätzlich dem Vermögensaufbau dienen: Stirbt der Versicherungsnehmer während der Laufzeit, so erhalten seine Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Erlebt er das Versicherungsende, erhält er die Versicherungssumme und zusätzlich eine Überschussbeteiligung.
Doch die Kapital-Lebensversicherung wird auch vielfach kritisiert. So sind die Ablaufleistungen der Policen in den vergangenen Jahren kräftig gesunken: der gesetzliche Garantiezins beträgt nur noch 2,25 Prozent (in der Vergangenheit lag er erheblich darüber) und auch bei den Überschussbeteiligungen sind die Renditen deutlich zurückgegangen. Fachleute raten deshalb zu einem genauen Anbieter-Vergleich - denn auch hier gibt es große Unterschiede. Insbesondere sollte der Versicherungsnehmer nach den verdeckten Kosten des Vertragsabschlusses fragen (Verwaltungs- und Abschlussgebühren, Vermittlerprovisionen). Die Gesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, diese offenzulegen.
Schlechte Karten hat zudem, wer seine Kapital-Lebensversicherung vorzeitig auflöst. In den ersten Jahren werden von den Beiträgen erhebliche Summen für Abschluss- und Verwaltungskosten sowie Vermittlerprovision abgezweigt. Folge: Wird eine Kapital-Lebensversicherung nach wenigen Jahren vorzeitig gekündigt, erhält der Versicherungsnehmer oft weniger zurück, als er eingezahlt hat. Viele Experten raten deshalb zu reinen Risiko-Lebensversicherungen. Diese decken lediglich das Todesfallrisiko ab, Kapital wird nicht angespart. Allerdings sind die zu zahlenden Beiträge im Vergleich verschwindend gering.
In der Vergangenheit war die Kapital-Lebensversicherung auch für Kapitalanleger interessant. Das steueroptimierte Konstrukt sieht so aus: der Immobilienkäufer nahm ein Darlehen auf, das über die gesamte Laufzeit hinweg nicht getilgt wird. Als Tilgungsbaustein dient eine Lebensversicherung, mit der am Ende der Laufzeit das komplette Darlehen auf einen Schlag zurückgezahlt wird.
Für alle Finanzierungen, die bis Ende 2004 in dieser Art abgeschlossen wurden, gibt es erhebliche Steuervorteile. Denn die komplette Darlehensrate besteht über die gesamte Laufzeit hinweg nur aus Zinsen, welche von der Steuer abgesetzt werden können. Und auch die Erträge des Tilgungsbausteins Lebensversicherung sind komplett steuerfrei. Voraussetzung: Der Vertrag wurde bis zum 31.12.2004 abgeschlossen und läuft mindestens zwölf Jahre.
Dieser Steueroptimierung hat der Gesetzgeber allerdings zumindest für Neuverträge ab dem 1. Januar 2005 weitgehend einen Riegel vorgeschoben. Die Erträge einer neu abgeschlossenen Kapital-Lebensversicherung müssen seitdem voll als Einkommen versteuert werden. Einzige Ausnahme: Wenn die Auszahlung der Versicherungssumme nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherungsnehmers erfolgt, muss nur die Hälfte des Ertrags versteuert werden. Für Alt-Verträge, die bis Ende 2004 abgeschlossen wurden, gibt es allerdings einen Bestandsschutz. Durch den Wegfall der Steuerbegünstigung lohnen sich solche kombinierten Darlehens- und Lebensversicherungs-Konstrukte heute oft nicht mehr.
Doch auch Kapitalanlegern, die noch vor dem 1. Januar 2005 eine Immo-Finanzierung mit einer Kapital-Lebensversicherung als Tilgungsbaustein abschlossen, könnte künftig Ungemach drohen. Dadurch, dass in der Vergangenheit mit höheren Überschussbeteiligungen kalkuliert wurde, als sie aktuell gängig sind, kann die Ablaufleistung der Lebensversicherung geringer geringer als erwartet ausfallen. Dann reicht die ausgezahlte Summe nicht aus, um am Ende der Laufzeit das komplette Darlehen auf einen Schlag zu tilgen. Es ist deshalb ratsam, sich schon einige Jahre vor Vertragsende bei der Versicherungsgesellschaft nach der voraussichtlichen Zahlung am Ende der Laufzeit zu erkundigen.
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