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Versicherungen

Wasserschäden vermeiden

Grob fahrlässig verursachte Wasserschäden zahlt die Versicherung in vielen Fällen nicht vollständig. Wer einige Regeln beachtet, kann ein Wassermalheur verhindern.

von Frank Kemter
Wasserschäden, Versicherung, Sachschaden
Zu spät: Eine defekte Waschmaschine kann erhebliche Wasserschäden anrichten. Foto: djd/AXA

(bauen.de) - Waschmaschine, Trockner, Geschirrspüler sind in modernen Haushalten unverzichtbare Alltagshelfer. Sie können aber auch enorme Wasserschäden anrichten, wenn unbemerkt Wasser austritt und so die eigene Wohnung und die der Nachbarn beschädigt. Im Falle grober Fahrlässigkeit verweigern viele Versicherungen oft eine kulante Zahlung des entstandenen Sachschadens, zumindest für den eigenen.

Versicherung zahlt nicht immer

Denn für Schäden in der Nachbarwohnung kommen sie immer auf. Grob fahrlässig handelt, wer zum Beispiel die Waschmaschine unbeaufsichtigt laufen lässt und die Wohnung verlässt. Zahlreiche Gerichtsurteile geben in solchen Fällen der Versicherung recht, die sich weigert, den Schaden vollständig zu zahlen. Nur wenige Versicherungsgesellschaften bieten Tarife an, bei denen auf den sogenannten Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird, berichtet die AXA-Versicherung.

Vorbeugen verhindert die meisten Wasserschäden

Am besten ist es natürlich, wenn Wasserschäden von vornherein verhindert werden. So sollten Haushaltsgeräte gelegentlich auf Korrosionsschäden überprüft werden. An Geräten wie Waschmaschine oder Geschirrspüler sollte ein sogenannter Aquastopp angebracht werden. Nach der Benutzung sollte der Wasserhahn an der Waschmaschine wieder abgedreht werden. Auch verschleißanfällige Teile wie etwa Schläuche sollten regelmäßig überprüft werden. Sollte sich ein Schaden ankündigen, heißt es: Umgehend von einem Fachhandwerker beseitigen lassen.

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