Bausparen: Was Bausparer wissen müssen
Bausparen: Verträge überbrücken
Bausparer, die schon vor der Zuteilung bauen oder eine Immobilie kaufen möchten, können den Bausparvertrag überbrücken.
Selten ist ein Bausparvertrag gerade dann zuteilungsreif, wenn er benötigt wird. Der Grund: Das Bauspargesetz verbietet es den Kassen, sich zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Auszahlung zu verpflichten. Wer jedoch baut, braucht das Geld sofort.
So kann die Zeit bis zur Zuteilung überbrückt werden:
- Kündigung des Vertrags: Dies ist sinnvoll, wenn das Zinsniveau sehr niedrig ist. Viele Verträge, vor allem ältere mit starren Standard-Tarifen, bieten momentan kaum einen Zinsvorteil. Statt des Bauspardarlehens können angehende Häuslebauer eine normale Hypothek aufnehmen
- Vorfinanzierung: Ist die Zuteilung absehbar, kann die Bausparsumme durch ein tilgungsfreies Hypothekendarlehen vorfinanziert werden. Sobald der Bausparer das Geld von der Bausparkasse erhält, zahlt er damit auf einen Schlag das Bankdarlehen zurück.
- Reduzierung der Vertragssumme: Ein Bausparvertrag kann nicht nur aufgestockt, sondern auch reduziert werden. Zwar ist der Auszahlungsbetrag dann geringer, die Zuteilung wird jedoch beschleunigt. Allerdings geht bei der Reduzierung ein Teil der gezahlten Abschlussgebühr verloren.
Was, wenn ein zuteilungsreifer Bausparvertrag aktuell nicht benötigt wird? Einen Bausparvertrag einfach liegen zu lassen, macht oft keinen Sinn. Der Grund: Die Guthabenzinsen sind meist geringer als bei anderen Anlageformen.
Folgende Möglichkeiten bieten sich an:
- Bausparvertrag aufstocken: Wer in ein paar Jahren bauen oder eine Wohnung kaufen möchte, dem bietet sich die Aufstockung der Bausparsumme an.
- Bausparvertrag auszahlen: Wer renditeträchtig sparen möchte, sollte sich das Guthaben auszahlen lassen und es zu höheren Zinsen bei einer Bank anlegen. Dies ist jedoch nur sinnvoll, wenn der Bausparvertrag vor 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde. Seit dieser Zeit gilt: Das Bauspargeld muss für den Wohnungsbau genutzt werden, ansonsten ist die staatliche Wohnungsbauprämie zurückgezahlt werden.
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