Bausparen: Was Bausparer wissen müssen

Bausparförderung von Staat und Arbeitgeber

Zum renditestarken Sparplan mit sicherer Verzinsung werden Verträge zum Bausparen erst durch die staatliche Bausparförderung und Zulagen.

von Frank Kemter

Vermögenswirksame Leistungen

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen - bis zu 470 Euro pro Jahr - direkt auf einen Bausparvertrag überweisen. Die Zahlungen des Arbeitgebers bezuschusst der Staat mit neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage. Doch nicht alle Arbeitgeber zahlen vermögenswirksame Leistungen. Tipp: Ist der Beitrag des Arbeitgebers niedriger, kann die Differenz zum vollen Betrag aus eigener Tasche aufgebracht werden. So kommt man ebenfalls in den Genuss der staatlichen Bausparförderung. Die Einkommensgrenzen: 17.900 Euro zu versteuerndes Einkommen bei Ledigen, 35.800 Euro bei Verheirateten.

Wohnungsbauprämie

Jeder, der mindestens 16 Jahre alt ist und weniger als 25.600 Euro (Verheiratete: 51.200 Euro) Einkommen versteuern muss, erhält vom Staat für Einzahlungen auf einen Bausparvertrag bis zu einer Höhe von jährlich 512 Euro (1.024 Euro) 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie. Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen pro Jahr mindestens 50 Euro eingezahlt werden.

Hinsichtlich der späteren Verwendung des Bausparguthabens gelten für alle ab 2009 neu abgeschlossenen Verträge andere Regeln:

  • Das Bauspargeld muss für den Wohnungsbau ausgegeben werden. Wer von dem Geld stattdessen etwas anderes kauft, muss die staatliche Bausparförderung zurückzahlen. Für alle bis 31. Dezember 2008 abgeschlossenen Verträge gilt jedoch weiter die alte Regelung, dass der Bausparer nach Ablauf von sieben Jahren frei über das Geld verfügen kann, zum Beispiel auch ein Auto kaufen kann.
  • Wer vor Vollendung seines 25. Lebensjahres einen Bausparvertrag abschließt, darf nach Ablauf von sieben Jahren frei über das Bauspargeld verfügen. Diese Sonderregelung kann nur einmal in Anspruch genommen werden.
  • Bei Erwerbsunfähigkeit oder längerer Arbeitslosigkeit kann über das Bauspargeld ebenfalls frei verfügt werden, ohne dass die Wohnungsbauprämie zurückerstattet werden müsste.
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von Bollhagen | am 15-08-2011 | Keine Antwort
von Häuslebauer | am 24-05-2011 | 1 Antwort
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