Geld sparen beim Haus bauen
Haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerrechnung absetzen: Private Haushalte können so richtig Steuern sparen.
von Frank KemterPrivathaushalte können das Finanzamt an bestimmten privaten Rechnungen beteiligen. Geld vom Staat gibt es für so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen und für die Betreuung pflegebedürftiger Personen. Bei Renovierungs- und Sanierungsarbeiten kann man auch die Handwerkerrechnung absetzen.
Muss die Waschmaschine repariert werden, werden die Kinder zu Hause von Pflegepersonal betreut oder wird eine Haushaltshilfe per Minijob beschäftigt? Ein Teil der Kosten für Handwerkerrechnungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Minijobs im Haushalt ist für Privathaushalte steuerlich absetzbar. Die wichtigsten Regelungen im Überblick.
20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 1.200 Euro pro Jahr
20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro pro Jahr
20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 510 Euro pro Ja
Wer eine Wohnung in einer Wohnanlage besitzt, kann Kosten, die zum Beispiel für die Treppenhausreinigung anfallen, anteilig vom Fiskus erstattet bekommen. Allerdings muss der Hausverwalter die Kosten sorgfältig aufschlüsseln. Die steuerbegünstigten Arbeits- und Fahrtkosten müssen exakt ausgewiesen und für jeden Wohnungseigentümer individuell errechnet werden. Auch Mieter können von der Regelung profitieren, wenn in den Nebenkosten begünstigte Positionen enthalten sind und diese in der Jahresabrechnung exakt aufgeschlüsselt werden. Hierfür müssen der Vermieter oder die Hausverwaltung aber die genauen Kosten für die Arbeitszeit, zum Beispiel für die Treppenhausreinigung, in der Abrechnung angeben.
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