Handwerkerrechnung steuerlich absetzbar

Frank Kemter | 7083 Aufrufe | 
5 Bewertungen

Übermittlung Ihrer Stimme...
eigene Bewertung
Haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerrechnung absetzen: Private Haushalte können so richtig Steuern sparen.

Geld sparen (5 Artikel):

Handwerkerrechnung absetzen, Steuern sparen, Steuerersparnis

Handwerkerrechnung absetzen und Geld vom Staat bekommen. Foto: Fotolia

Privathaushalte können das Finanzamt an bestimmten privaten Rechnungen beteiligen. Geld vom Staat gibt es für so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen und für die Betreuung pflegebedürftiger Personen. Bei Renovierungs- und Sanierungsarbeiten kann man auch die Handwerkerrechnung absetzen.

Haushaltshilfe, Ausbesserungsarbeiten und Pflegeleistungen

Muss die Waschmaschine repariert werden, werden die Kinder zu Hause von Pflegepersonal betreut oder wird eine Haushaltshilfe per Minijob beschäftigt? Ein Teil der Kosten für Handwerkerrechnungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Minijobs im Haushalt ist für Privathaushalte steuerlich absetzbar. Die wichtigsten Regelungen im Überblick.

Handwerkerrechnung absetzen

20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 1.200 Euro pro Jahr

Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse

20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro pro Jahr

Minijobs im Haushalt

20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 510 Euro pro Ja

Für alle Förderungen gilt für Privathaushalte:

  • Es werden 20 Prozent der Aufwendungen gefördert, wenn es sich um Kosten aus dem haushaltsnahen Bereich handelt. Das umfasst zum Beispiel Putzhilfen oder Hilfe bei der häuslichen Pflege eines Angehörigen. Auch bei Renovierung und Sanierung kann man die Handwerkerrechnung absetzen.
  • Steuerlich absetzbar ist nur die reine Arbeitsleistung. Materialkosten werden nicht anerkannt. Arbeit und Material müssen deshalb gesondert ausgewiesen werden.
  • Die Ausgaben müssen komplett belegt werden, das heißt mit Rechnung und Überweisung - Barzahlungen mit Quittung gelten nicht!

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Tipps und Besonderheiten

Wer eine Wohnung in einer Wohnanlage besitzt, kann Kosten, die zum Beispiel für die Treppenhausreinigung anfallen, anteilig vom Fiskus erstattet bekommen. Allerdings muss der Hausverwalter die Kosten sorgfältig aufschlüsseln. Die steuerbegünstigten Arbeits- und Fahrtkosten müssen exakt ausgewiesen und für jeden Wohnungseigentümer individuell errechnet werden. Auch Mieter können von der Regelung profitieren, wenn in den Nebenkosten begünstigte Positionen enthalten sind und diese in der Jahresabrechnung exakt aufgeschlüsselt werden. Hierfür müssen der Vermieter oder die Hausverwaltung aber die genauen Kosten für die Arbeitszeit, zum Beispiel für die Treppenhausreinigung, in der Abrechnung angeben.

Kommentare

Kommentar schreiben

*
*
*
Code:
CAPTCHA Bild zum Spamschutz
Bitte bachten Sie die Groß-und Kleinschreibung.
Wenn Sie das Wort nicht lesen können, bitte hier klicken.
Keine Kommentare
Fragen zum Thema:
Finanzierung
z.B. Welche Finanzierung ist die Beste?Frage stellen
Anzeigen