Geld sparen beim Haus bauen
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Bauherren und Käufer von energieeffizienten Neubauten mit zinsgünstigen Krediten. Grundlage: das „KfW-Wohneigentumsprogramm“ und das Programm „Energieeffizient Bauen“.
von Katrin HausmannBauherren und Käufer von Wohneigentum erhalten von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse. Folgende Programme können sie in Anspruch nehmen:
Alle Privatpersonen, die selbstgenutztes Wohneigentum bauen oder erwerben, können bei der KfW einen zinsgünstigen Kredit beantragen. Beim Hausbau werden das Baugrundstück, Baukosten und Baunebenkosten sowie die Außenanlagen gefördert. Wird Wohneigentum erworben, sind der Kaufpreis mit Nebenkosten sowie Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbauarbeiten förderungsfähig. Die KfW finanziert davon bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten, höchstens aber 75.000 Euro. Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 35 Jahre, tilgungsfrei sind höchstens die ersten acht Jahre. Das bedeutet, dass das Darlehen in dieser Zeit verzinst, jedoch nicht getilgt wird. Danach zahlen Bauherren und Käufer von Wohneigentum Zins und Tilgung in vierteljährlichen Raten zurück. Das Darlehen ist vor Baubeginn beziehungsweise unmittelbar nach dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags zu beantragen. Die Förderung gilt nicht für die Umschuldung bereits bestehender Darlehen, die Nachfinanzierung von schon begonnenen oder gar abgeschlossenen Vorhaben oder für vermietete oder gewerblich genutzte Flächen.
Im Rahmen des Programms "Energieeffizient Bauen" fördert die KfW-Bank den Neubau oder Kauf eines KfW-Effizienzhauses nach folgenden Standards:
Mit dem Programm fördert die KfW außerdem den Umbau von energieeffizienten Gebäuden in Wohnraum.
Bauherren oder Käufer von Wohneigentum können bei der KfW einen zinsgünstigen Kredit beantragen. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 50.000 Euro. Der Zinssatz wird für die ersten zehn Jahre festgelegt, dabei kann eine tilgungsfreie Anlaufzeit von ein bis fünf Jahren vereinbart werden. Ergänzend zum Förderkredit werden Tilgungszuschüsse von bis zu zehn Prozent des Darlehensbetrags vergeben. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Energieeffizienz des Gebäudes.
Das Darlehen sollte vor Baubeginn oder Kauf bei der Hausbank beantragt werden. Außerdem muss ein Sachverständiger das Vorhaben vorab bestätigen. Bei der KfW anerkannt sind Energieberater, die im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder von der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) zugelassen oder berechtigt sind, Energieausweise auszustellen (§ 21 der Energieeinsparverordnung).
© Immowelt AG 2011 ® www.bauen.de Wissen rund ums Bauen!