Geld sparen beim Haus bauen

Mit Staat und Arbeitgeber ins Eigenheim

Arbeitgeber und Staat erleichtern Bausparern den Weg ins Eigenheim: mit vermögenswirksamen Leistungen (VWL) und Zulagen wie der Wohnungsbauprämie.

von Frank Kemter

Wohnungsbauprämie

Jeder, der mindestens 16 Jahre alt ist und weniger als 25.600 Euro (Verheiratete: 51.200 Euro) Einkommen versteuern muss, erhält vom Staat für Einzahlungen auf einen Bausparvertrag bis zu einer Höhe von jährlich 512 Euro (1.024 Euro) 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie. Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen pro Jahr mindestens 50 Euro eingezahlt werden.

Vermögenswirksame Leistungen/Arbeitnehmer-Sparzulage

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen (VWL) - bis zu 470 Euro pro Jahr - direkt auf einen Bausparvertrag überweisen. Die Zahlungen des Arbeitgebers bezuschusst der Staat mit neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage. Doch nicht alle Arbeitgeber zahlen vermögenswirksame Leistungen. Tipp: Ist der Beitrag des Arbeitgebers niedriger, kann die Differenz zum vollen Betrag aus eigener Tasche aufgebracht werden. So kommt man ebenfalls in den Genuss der staatlichen Prämie. Die Einkommensgrenzen: 17.900 Euro zu versteuerndes Einkommen bei Ledigen, 35.800 Euro bei Verheirateten.

Arbeitnehmer können vermögenswirksame Leistungen übriges auch in anderen Anlageformen wie normale Sparverträge, Fondssparverträge, Aktien oder andere Wertpapiere, Lebensversicherungen oder private Rentenversicherungen anlegen.

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z.B.: vermögenswirksame Leistungen, VWL, KfW, KfW-Programme, Arbeitgeberdarlehen, KfW-Darlehen

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