Geld sparen beim Haus bauen

Steuern sparen: Arbeitszimmer absetzen

Steuern sparen: Laut Bundesverfassungsgericht darf das häusliche Büro ab sofort wieder von der Steuer abgesetzt werden. Aber nicht jede Berufsgruppe kann das Arbeitszimmer absetzen.

von Frank Kemter
Steuern sparen, Abeitszimmer absetzen, steuerlich absetzbar
Etliche Arbeitnehmer können das Arbeitszimmer künftig wieder steuerlich absetzen. Foto: Fotolia

Das Arbeitszimmer absetzen ist für etliche Arbeitnehmer wieder leichter. Denn die vom Gesetzgeber 2007 beschlossene Einschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit von häuslichen Büros wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt (Az.: 2 BvL 13/09).

Mit dem Arbeitszimmer Steuern sparen

Vor allem Berufsgruppen wie Lehrer oder Außendienstmitarbeiter, die zwar überwiegend außer Haus arbeiten, jedoch auch einiges an Büroarbeit im häuslichen Arbeitszimmer erledigen, profitieren von diesem Urteil. Voraussetzung für’s Steuern sparen ist allerdings, dass kein anderer Arbeitsplatz für diese Arbeiten zur Verfügung steht. Hat ein Lehrer zum Beispiel ein eigenes Arbeitszimmer in der Schule, kann er sein häusliches Büro auch weiterhin nicht steuerlich absetzen. Wer zu Hause einen Arbeits-Schreibtisch im häuslichen Arbeitszimmer besitzt, kann diesen ebenfalls nicht als Arbeitszimmer absetzen.

Gesetz war nicht verfassungskonform

Nach dem jetzt für verfassungswidrig erklärten Willen des Gesetzgebers sollten nur noch diejenigen Arbeitnehmer von Steuervergünstigungen profitieren, die überwiegend in ihrem häuslichen Büro arbeiten. Doch diese Regelung verstoße laut der Verfassungsrichter gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz. Dies gilt rückwirkend seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2007.

Arbeitszimmer absetzen und mehrere hundert Euro im Jahr sparen

Der Gesetzgeber muss jetzt schnell handeln und entweder eine verfassungskonforme Neuregelung treffen oder einfach die alte Regelung wieder in Kraft setzen. Letzteres ist nicht ganz unwahrscheinlich: So wurde bereits mit der ebenfalls nicht verfassungskonformen Pendlerpauschale verfahren. Würde die alte Regelung wieder in Kraft treten, könnten zum Beispiel viele Lehrer und Außendienstmitarbeiter jährlich bis zu 1.250 Euro der Kosten für das Arbeitszimmer absetzen. Je nach persönlichem Steuersatz kann man damit jährlich mehrere hundert Euro Steuern sparen.

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