Risiken bei der Finanzierung erkennen
Spezielle Versicherungspolicen sollen Häuslebauer vor den Risiken von Arbeitslosigkeit, Invalidität oder Tod schützen. Doch einen vollständigen Schutz bieten sie nicht.
von Frank KemterWer sich hoch verschuldet, um eine Immobilie zu erwerben und dann arbeitslos oder arbeitsunfähig wird, bekommt schnell finanzielle Probleme. Um die Folgen abzumildern, bieten einige Anbieter Versicherungen gegen Restschuld oder Arbeitslosigkeit an, die für einen gewissen Zeitraum die finanziellen Verpflichtungen übernehmen.
Solche Versicherungen springen zum Beispiel bei Erkrankung, Arbeitslosigkeit oder Tod des Versicherungsnehmers ein. Allerdings nicht unbegrenzt: In typischen Policen ist zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit eine Karenzzeit festgelegt, wonach die Versicherung erst nach einem gewissen Zeitraum der Arbeitslosigkeit (zum Beispiel nach sechs Monaten) mit den Zahlungen beginnt. Und das auch nur für begrenzte Zeit. Folge: Wer nur kurze Zeit arbeitslos ist, hat nichts von der Versicherung. Und wer sehr lange ohne Job ist, steht nach einem gewissen Zeitraum auch ohne Zahlungen da.
Versicherungen gegen Restschuld greifen zum Beispiel auch bei Berufsunfähigkeit oder Tod des Hauptverdieners und zahlen dann die monatlichen Raten oder auch die restliche Darlehensschuld. Bei Baufinanzierungen wird eine solche Versicherung üblicherweise in die Kreditsumme mit einbezogen und somit zu Versicherungsbeginn als Einmalbetrag mit dem Darlehen mitfinanziert. Ist die Versicherung allerdings Voraussetzung dafür, dass die Bank das Darlehen gewährt, muss Sie die Kosten in den effektiven Jahreszins einrechnen. Experten weisen darauf hin, dass eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme oft eine günstigere Alternative ist.
Verbraucherschützer betrachten solche Versicherungsangebote kritisch: Viele Menschen hätten eine Vollkasko-Mentalität. Den perfekten Versicherungsschutz gebe es aber nicht. Meist sei es besser, sein Geld für den Schadensfall auf die hohe Kante zu legen.
Abschlussvoraussetzung für Versicherungen gegen Restschuld beziehungsweise Arbeitslosigkeit: eine unbefristete, ungekündigte Beschäftigung.
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