Versicherungen für Haus und Grund

Bauherrenhaftpflicht

Ungesicherte Baustellen oder herabfallende Teile sind eine große Gefahrenquelle. Bei Unfällen springt die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung ein.

von Frank Kemter
Bauherrenhaftpflicht, Baugrundstück, Baustelle
Für die Sicherheit auf dem Baugrundstück und des Hauses ist der Bauherr verantwortlich. Bei Unfällen springt die Bauherrenhaftpflicht ein. Foto: Fotolia

Baustellen sind eine Gefahrenquelle für Fußgänger und den Straßenverkehr. Verantwortlich für die Sicherheit auf dem Baugrundstück und des entstehenden Hauses ist der Bauherr. Bei manchen Versicherungen sind Bauvorhaben bis zu rund 25.000 Euro in der privaten Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen. Dies kann aber zu wenig sein.

Die Haftungs- und Sorgfaltspflicht des Bauherrn erstreckt sich nicht nur auf Schäden, die beispielsweise durch unzureichend gesicherte Baustellen oder herabfallende Teile entstehen. Auch die Auswahl qualifizierten Fachpersonals liegt in seiner Verantwortung. Bei Arbeitsunfällen ist der Haftpflichtige oft schwer zu ermitteln.

Auf den Bauherrn können also enorme Ansprüche von Seiten der Sozialversicherungsträger zukommen. Deshalb gewährt die Bauherrenhaftpflicht zum Teil auch Rechtschutz vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen. Die Versicherung übernimmt dann anfallende Anwalts- und Prozesskosten.

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