Versicherungen für Haus und Grund

Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

Ausgelaufenes Öl kann ins Grundwasser sickern und riesige Schäden anrichten. Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung schützt.

von Frank Kemter

Wenn durch ausgelaufenes Öl Grundwasser verseucht wird und umfassende Rettungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, kann der Schaden schnell in die Hunderttausende gehen. Nach dem Gesetz haftet der Besitzer eines Öltanks wegen der Gefahr für Grundwasser oder Flüsse und Seen unbegrenzt, egal ob er zum Auslaufen eines Tanks beiträgt oder nicht.

Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung versichert deshalb Schäden, die durch defekte Öltanks hervorgerufen werden. Der Versicherungsbeitrag und die Deckungssumme richten sich nach verschiedenen Kriterien: Die Größe des Öltanks spielt dabei genauso eine Rolle wie der Standort. Eine regelmäßige Wartung schlägt positiv zu Buche. Ebenso wird geprüft, ob beim Auslaufen das Öl direkt in die Erde eindringen kann. Wenn größere Gewässer oder Trinkwassergebiete in der Nähe sind, wirkt sich dies ebenfalls auf den Beitrag für die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung aus.

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von Anon | am 14-06-2010 | 3 Antworten
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