Versicherungen für Haus und Grund

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Unfälle auf nicht gestreuten Wegen oder durch herabfallende Dachziegel deckt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.

von Frank Kemter
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Kommt es im Winter zu Schäden, weil der Gehweg nicht gestreut ist, springt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ein.
Foto: Fotolia

Wer ein Haus vermietet oder ein unbebautes Grundstück hat, ist verpflichtet, seinen Besitz zu sichern und in einem für andere Personen ungefährlichen Zustand zu halten. Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung kommt zum Beispiel für Schäden auf, die entstehen, wenn im Winter der Gehweg nicht gestreut wird, das Treppenhaus zu glatt gebohnert ist oder wenn parkende Autos durch herabfallende Ziegel getroffen werden. Auch Hofeinfahrten oder Kinderspielplätze auf dem Grundstück des Hausbesitzers mit Spielgeräten können in die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung aufgenommen werden.

Der Versicherungsbeitrag ergibt sich aus der vereinbarten Deckungssumme und der Bruttojahresmiete.

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