Außenanlagen - Garten planen und gestalten

Baumhäuser - Zweigstellen zum Entspannen

Baumhäuser sind nicht nur etwas für Kinder. Seit Architekten sich den vier Wänden in luftiger Höhe widmen, entstehen luxuriöse Refugien nach Maß mit allem drum und dran.

von Heike Dettmar
Baumhäuser, Garten, Baumhaus
Die üppigen Baumhäuser vom Architekten ermöglichen Alltagsfluchten für Jung und Alt zwischen Blättern und Ästen. Foto: Baumraum / Immowelt.de

Für die neue Generation der Baumhäuser liegt kaum etwas ferner als der Begriff Bretterbude. Die neuen Hoch-Häuser gleichen eher Luftschlössern in modernem Design. Für die einfacheren Varianten der Zweigstellen vom Architekten sind schnell mal über 10.000 Euro hinzulegen, die Luxus-Baumschlösser können aber mehr als 100.000 Euro kosten. Dafür bekommen Kletterer aber auch einiges geboten: Die wärmegedämmten Baumrefugien werden mittlerweile mit Heizung, elektrischem Licht, Internetanschluss und sogar Whirlpool ausstaffiert.

Doch nicht jeder Baum ist gleich gut als Basis für das Traumhaus im Grünen geeignet. Obstbäume beispielsweise sind weniger gute Gastgeber für Baumhäuser, da ihre Äste leicht brechen. Wesentlich besser als Untergrund sind Eichen, Linden, Buchen oder Eschen. Neben der Baumart sollte außerdem darauf geachtet werden, dass der Baum seine erste Wachstumsphase bereits abgeschlossen und der Stamm einen Durchmesser von mindestens 20 Zentimetern erreicht hat.

Baumhäuser oft nicht genehmigunspflichtig

Eine Baugenehmigung ist für die kleineren Baumhäuser üblicherweise nicht nötig. Oft regeln Nachbarschaftsgesetze und Verordnungen Maximalhöhen und Mindestabstände. Trotzdem wird häufig via Gerichtsbeschluss ein Rückbau der Baumhäuser erwirkt. So gab das Landgericht Dortmund der Klage eines Grundstückseigners (Az. 1 S 109/06) statt. Dieser hatte sich dagegen gewandt, dass sein Nachbar unmittelbar an der Grundstücksgrenze an zwei Fichten ein massives Baumhaus befestigt hatte. Baumhausbauer sollten sich am besten bei der Kommune nach den geltenden Regelungen erkundigen und im Zweifelsfall eine schriftliche Einverständniserklärungen der Nachbarn einholen.

Zum Thema auf bauen.de
Fragen zum Thema
713 von 723 Ratgeber
 

© Immowelt AG 2012   ® www.bauen.de Wissen rund ums Bauen!

Feedback abgeben